Foto- und Videodrohnen sind gerade für Segler eine tolle Sache. Endlich gelingen Außenaufnahmen vom eigenen Boot. Die Nutzung wurde in den letzten Jahren jedoch stark reglementiert. Warum das gut ist und warum man Drohnenfliegen mit Schiffsführung vergleichen kann.

Endlich andere Bilder vom Törn. Statt immer nur Fragmente vom Boot zu sehen, der übliche Schuss aufs Vorschiff oder am Aufbau vorbei nach vorne werden nach hunderten solcher Bilder langweilig. Quadrokopter, volkstümlich „Drohnen“ genannt, bieten ungeahnte Möglichkeiten. Wer allerdings denkt, man kauft sich einfach so ein Fluggerät, legt los liegt genauso falsch wie Nichtsegler, die denken, man kauft sich einfach ein Segelboot und segelt los.
Der Begriff „Seemannschaft“ beschreibt mehr als das bloße Beherrschen eines Bootes. Er meint Haltung, Umsicht, das Mitdenken für andere. Wer sich mit einer Drohne beschäftigt, merkt schnell, dass es dafür ein luftiges Pendant gibt. Nennen wir es „Luftmannschaft“. Gemeint ist genau das Gleiche, nur eben nicht auf dem Wasser, sondern darüber.
Die Parallelen sind verblüffend. Kein verantwortungsvoller Skipper läuft aus, ohne sich vorher zu informieren. Wetterbericht, Revierbesonderheiten und natürlich die NfS – Nachrichten für Seefahrer, auf englisch: „Notices for Mariners“ In der Luft heißt das Pendant NOTAM, also „Notices to Airmen“. Diese Hinweise informieren über temporäre Luftraumbeschränkungen, etwa durch Veranstaltungen, militärische Aktivitäten oder gesperrte Zonen. Wer eine Drohne startet, ohne diese Informationen zu prüfen, verhält sich nicht anders als jemand, der lustig in ein Verkehrstrennungsgebiet, ein aktives Schießgebiet oder in ein Nato-Manöver segelt.
Schaut man sich die Regelungen an, liegen diese gar nicht so weit von den Regeln auf dem Wasser.

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