Der DSV merkt zum „schweren Unfall zum Nachteil eines Surfers“ an, dass er sich seinerzeit gegen die Änderung der Seeschifffahrtsstraßenordnung ausgesprochen hatte.
Im August 2011 wurde ein Surfer bei der Kollision vor Pelzerhaken mit einem 3200 PS starken Motorboot schwer verletzt. Aus Anlass der jüngsten Berichterstattung erinnert der Deutsche Segler-Verband daran, dass er sich als Dachverband des deutschen Segel- und Surfsports im seinerzeitigen Verordnungsverfahren nachdrücklich gegen eine generelle Ausweichpflicht der Surfer gegenüber allen anderen Fahrzeugen gestellt hatte.
Eine solche Regelung durchbricht den allgemein geltenden und anerkannten Grundsatz, dass manövrierfähigere Fahrzeuge weniger manövrierfähigen Fahrzeugen auszuweichen haben und stellt daher eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dar. Zudem verleitet sie „stärkere“ Verkehrsteilnehmer zur Vernachlässigung ihrer notwendigen Rücksichtnahme.
Gegen den dringenden Rat des DSV wurde § 31 Absatz 2 der Seeschifffahrtsstraßenordnung seinerzeit im Sinne der heute geltenden Fassung – also zum Nachteil der Segelsurfer – geändert.
Der schreckliche Unfall vor Pelzerhaken bestätigt die Richtigkeit der damaligen – und auch heute noch unverändert vertretenen – Position des Verbandes.
Quelle: DSV
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