Teams sollen auf Seeregatten nicht unnötig finanziell belastet werden

Kiel-Inspektionen laut OSR: Für deutsche Offshore-Regatten nicht zwingend notwendig

Wer in Deutschland an Hochseeregatten der Kategorie 3 und höher teilnehmen will, muss nicht zwingend eine Kiel-Inspektion durchführen, wie sie die neueste Version der Offshore Special Regulations (OSR) des Weltsegelverbands seit Jahresbeginn vorsieht. Der DSV hat eine entsprechende Handlungsempfehlung für Regattaveranstaltende erarbeitet.

Die Teams nicht unnötig finanziell belasten, gleichzeitig das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch Kiele nicht immer für die Ewigkeit gebaut sind – darauf zielt die Handlungsempfehlung des DSV hinsichtlich der Regel 3.02.3 der World Sailing Offshore Special Regulations (OSR). ©IDM Seesegeln 2021/Felix Diemer

Die Offshore Special Regulations von World Sailing sind das Sicherheits-Regelwerk für Hochseeregatten auf der ganzen Welt. Sie werden jährlich überarbeitet und den Anforderungen an die Sicherheit von Crews und Yachten angepasst.

Laut der Definition in den Offshore Special Regulations handelt es sich bei Regatten der Kategorie 3 um „Wettfahrten auf offener See, bei der ein Großteil relativ geschützt oder nahe der Küstenlinie verläuft.“ In Deutschland fallen unter anderem die Nordseewoche, die Baltic 500, der Blue Ribbon Cup, die IDM Seesegeln sowie die Mittel- und Langstrecken der Kieler, Travemünder und Warnemünder Woche unter diese Kategorie.

Rund Bornholm, die Langstrecke der Warnemünder Woche, fällt unter Kategorie 3. Foto: Pepe Hartmann

Hintergrund ist die Regel 3.02.ff der World Sailing Offshore Special Regulations, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Sie gibt zusammen mit Appendix L (OSR) vor, wie eine strukturelle Inspektion an Kielen durchzuführen ist, um an Regatten ab OSR-Kategorie 3 oder höher teilzunehmen. Dies kann erhebliche Kosten für die Eigner hervorrufen. Auf der anderen Seite ist die regelmäßige Inspektion von Kielen sehr wichtig, denn Kiele (und Ruder) sind empfindliche Komponenten.

„Uns war wichtig, dass Segelteams nicht unnötig finanziell belastet werden – wir sprechen bei einer Kielinspektion schnell von vierstelligen Summen. Auf der anderen Seite müssen wir das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch Kiele nicht immer für die Ewigkeit gebaut sind. Wer die strukturelle Integrität seines Kiels und Ruders mit der eigenen Unterschrift bestätigt, sollte sich mit diesem wichtigen Thema gründlich beschäftigt haben“, sagt Johannes Christophers.

Veranstalter von deutschen Offshore-Regatten der Kategorie 3 und höher können ab sofort das neue Formblatt „Owner‘s Declaration“ in ihre Ausschreibung mit aufnehmen. Mit diesem Formblatt können die Eigner die strukturelle Integrität des Schiffes bestätigen und damit auf eine kostenpflichtige Inspektion verzichten.

Start zum blueribboncup 2019. © Sven Jürgensen

„Die Verantwortung für die strukturelle Integrität des Kiels, des Ruders und deren Verbindungen gemäß OSR Regel 3.02.ff verbleibt beim Eigner “, stellt DSV-Abteilungsleiter Technik und Seeregatten Johannes Christophers klar. Die Abteilung hat die Handlungsempfehlung nach Beratungen mit dem Technischen Ausschuss und dem Ausschuss Seeregatten des DSV erarbeitet und die deutsche Hochsee-Segelszene entsprechend informiert.

Wer an Offshore-Regatten der Kategorie 3 außerhalb Deutschlands teilnehmen möchte, sollte sich in der jeweiligen Ausschreibung über die Anwendung der Regel 3.02.ff informieren. Für die Teilnahme an der ORC-EM im norwegischen Hankö und der Doublehanded-WM im Stockholm beispielsweise ist eine Kiel-Inspektion obligatorisch.

Quelle: Deutscher Segler-Verband

Download: 
Owner`s Declaration [Link führt auf die Seite des DSV]
World Sailing Offshore Special Regulations [Link führt auf die Seite von World Sailing]

2 Kommentare zu „Teams sollen auf Seeregatten nicht unnötig finanziell belastet werden“

  1. avatar Hubi sagt:

    Es heißt Verfassendem!

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  2. avatar Fastnetwinner sagt:

    Ich hatte früher viel mit dem Anbau, Abbau und der Kontrolle von Kielen zu tun. Zwei Sachen passen mir in dem obigen Statement gar nicht:

    Zitat: ” Auf der anderen Seite müssen wir das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch Kiele nicht immer für die Ewigkeit gebaut sind.”:
    Das sehe ich ganz anders. Wenn irgendetwas für die Quasi-Ewigkeit gebaut ist, dann muss das der Kiel sein, Ausnahme sind Canting-Kiele.
    Zitat: „Die Verantwortung für die strukturelle Integrität des Kiels, des Ruders und deren Verbindungen gemäß OSR Regel 3.02.ff verbleibt beim Eigner “
    Ja, bei wem den sonst. Oder anfangs noch beim Bootsbauer. Was soll so eine Aussage / so ein Passus?

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