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Die Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid sind verschickt. Die Kieler haben die Möglichkeit, sich für oder gegen Segel-Olympia 2024 in ihrer Stadt zu entscheiden.
Ende November gehen die Bürger in Kiel und Hamburg an die Wahlurnen um ihr Olympia-Votum abzugeben. Von ihnen hängt ab, wie viel Rückenwind die Bewerbung von Hamburg im Wettbewerb mit den konkurrierenden potenziellen Kandidaten bekommt.
Die Stimmung in Hamburg war zuletzt gut. Die jüngste Forsa Umfrage ergab eine Zustimmung von 63 Prozent für Olympia. In Kiel kam eine Online-Umfrage nur auf 937 Teilnehmer, die sich allerdings zu 71 Prozent positiv äußerten.
Die Pressemitteilung der Stadt Kiel
Am ersten Adventssonntag, 29. November, haben die Kielerinnen und Kieler die Wahl: 198.102 Wahlberechtigte können in einem Bürgerentscheid über die Bewerbung für die Olympischen Segelwettbewerbe 2024 in der Landeshauptstadt Kiel abstimmen. In diesen Tagen werden die Abstimmungsbenachrichtigungen versandt. Bis Sonnabend, 7. November, erhalten alle Stimmberechtigten eine Wahlbenachrichtigung sowie ein Begründungspapier. Es enthält Standpunkte und Argumente der Kieler Ratsversammlung für die Olympia-Bewerbung und soll den Wahlberechtigten als Entscheidungshilfe dienen. Außerdem enthält die Benachrichtigung Angaben zum Stimmbezirk und Abstimmungslokal.
Mit ihrer Stimmabgabe entscheiden die Kielerinnen und Kieler über die Frage:
„Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Bewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Freien Hansestadt Hamburg um die Ausrichtung der Olympischen und gegebenenfalls Paralympischen Segelwettbewerbe im Jahr 2014 bewirbt?“
Von 198.102 stimmberechtigten Kielerinnen und Kielern müssen mindestens acht Prozent an der Wahl teilnehmen und einen gültigen Stimmzettel abgeben, damit diese gültig ist. Das sind rund 16.000 Personen. Wird diese Quote nicht erreicht, geht die Entscheidung zurück an die Ratsversammlung.
Wahlberechtigt sind alle Kielerinnen und Kieler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen in der Landeshauptstadt wohnen, nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und entweder im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben. Wer bis Sonnabend, 7. November, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann Kontakt mit dem Bürger- und Ordnungsamt aufnehmen, um sein Stimmrecht prüfen zu lassen.
Die Abstimmungsverzeichnisse liegen von Montag, 9 November, an im Rathaus in den Sitzungssälen im Untergeschoss aus. Es können nur die eigenen Daten überprüft werden. Ein Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis ist bis spätestens Freitag, 13. November, möglich.
Das Briefabstimmungsbüro in den Sitzungssälen im Untergeschoss des Rathauses, Fleethörn 9, öffnet von Montag, 2. November, an. Der Zugang ist direkt vom Rathausplatz möglich. Hier kann die Briefabstimmung vor Ort erfolgen. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Am 29. November ist das Briefabstimmungsbüro bis 15 Uhr für die Ausgabe von Abstimmungsscheinen geöffnet.
Alle wichtigen Informationen zum Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung der Landeshauptstadt am 29. November sowie die Argumente der Ratsversammlung gibt es hier im Internet.
Quelle: Joachim Kläschen, Pressereferat Landeshauptstadt Kiel
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