Unfall von Pelzerhaken: DSV nimmt zur Vorfahrt-Änderung Stellung

Gegen alle Grundsätze

Der DSV merkt zum “schweren Unfall zum Nachteil eines Surfers” an, dass er sich seinerzeit gegen die Änderung der Seeschifffahrtsstraßenordnung ausgesprochen hatte.

Das zerstörte Surfbrett

Das zerstörte Surfbrett. Das Heck wurde nicht gefunden. © BSU

Im August 2011 wurde ein Surfer bei der Kollision vor Pelzerhaken mit einem 3200 PS starken Motorboot schwer verletzt. Aus Anlass der jüngsten Berichterstattung erinnert der Deutsche Segler-Verband daran, dass er sich als Dachverband des deutschen Segel- und Surfsports im seinerzeitigen Verordnungsverfahren nachdrücklich gegen eine generelle Ausweichpflicht der Surfer gegenüber allen anderen Fahrzeugen gestellt hatte.

Eine solche Regelung durchbricht den allgemein geltenden und anerkannten Grundsatz, dass manövrierfähigere Fahrzeuge weniger manövrierfähigen Fahrzeugen auszuweichen haben und stellt daher eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dar. Zudem verleitet sie „stärkere“ Verkehrsteilnehmer zur Vernachlässigung ihrer notwendigen Rücksichtnahme.

Gegen den dringenden Rat des DSV wurde § 31 Absatz 2 der Seeschifffahrtsstraßenordnung seinerzeit im Sinne der heute geltenden Fassung – also zum Nachteil der Segelsurfer – geändert.

Der schreckliche Unfall vor Pelzerhaken bestätigt die Richtigkeit der damaligen – und auch heute noch unverändert vertretenen – Position des Verbandes.

Quelle: DSV

12 Kommentare zu „Unfall von Pelzerhaken: DSV nimmt zur Vorfahrt-Änderung Stellung“

  1. avatar na_hoppla sagt:

    Haben wir keinen Juristen der das mal formulieren kann, und dann hier einstellt?
    https://epetitionen.bundestag.de/

    • avatar Backe sagt:

      Kriegen wir denn 50.000 Unterschriften binnen 4 Wochen zusammen?
      Die braucht man nämlich, damit es eine Petition in die Beratungsrunde schafft.

      • avatar Olaf sagt:

        Das mir der Petition war auch in der neuen surf zu lesen also an alle die eine wenig Interesse haben und was ändenr wollen sagt allen bescheid wo und wie man die Petition ausfüllt unterschreibt damit die Surfer und sicher auch Kiter eine Stimme haben
        Das der Unfall vieleicht genau auch mit der alten Regel passiert währe ist alles nur Gerede denke ich mal und es Hilft dem Armen surfer nun nicht mehr aber denkt dran es jann ja jeden passieren das wir von einem Pretator überrollt werden zumindest bleibt dann die Sachlage klar und die Demütigung ders Surfers erspart, glaube zwar auch dann würde der Eigner nur 8 Monate auf Bewährung bekommen Geld reagiert nun mal dieses Land naja die Hoffnung stirbt zuletzt

  2. avatar Christof sagt:

    Ja, sicher sind Surfer in Gleitfahrt überlegen, im Dümpelmodus nicht, weshalb sie zu den Schwachen gehören. Und natürlich kennen wir alle die Situation, dass man einen Surfer mit Wegerecht hat, der die Yacht zum Ausweichen zwingt – mit dem zugehörigen Aufwand an Kurswechsel, Segelstellung ändern etc. Das heisst aber immer noch nicht, den Schwachen unter den Starken zu ordnen. Zudem widerspricht die SeeSchStrO eben exakt dem Geist der KVR mit dieser Regel, was zu rechtlichen Problemen führt.

    Der Unfall wäre evtl. auch mit einem alten §31,2 passiert, die Regulierung sähe anders und schneller zugunsten des Surfers aus. Das macht den Surfer nicht gesünder, aber kann die aktuelle Situation erleichtern.

    Zu den Sichtproblemen des Predators bleibt ja nur zu sagen, dass die verpflichtung zum Ausguck unabhängig von der Sehfähigkeit oder-möglichkeit des Steuermanns besteht. Ist doch auf einer Segelyacht auch so, die Ausrede, das Segel hätte den gegner verdeckt gilt mE nicht wirklich, oder?

    Persönlich sehe ich eine klare Schuld und eine schlimme Tendenz für den Wassersport, wenn die Konfrontation unter uns allen auf dem Niveau läuft. Und ich finde es sehr gut, wenn der DSV eine Verordnungsänderung bewirken würde, auch wenn das für den Plzerhaken-Fall zu spät ist.

    Weiss igrnedwer, auf wessen Betreiben §31 damals (wann genau?) geändert wurde? Dann weiss man, wer der Gegner ist.

  3. avatar Backe sagt:

    @ Kröterich: Ich glaube sehr wohl, dass das fatale Unglück bei der älteren Vorfahrtsregelung ausgeblieben wäre – alleine schon deshalb, weil der Motorbootfahrer sich dann sicher nicht getraut hätte, an dieser bei Surfern so beliebten Stelle einfach noch einmal blindlings die Hebel auf den Tisch zu knallen und auf dicke Hose zu machen.

    Ich bin normalerweise nicht gerade ein Fan des DSV, aber diese Stellungnahme zum jetztigen Zeitpunkt (die Diskussion ebbt ja leider bereits wieder ab!) finde ich goldrichtig!
    Für mich kann es daraus auch nur ein Fazit geben: Jetzt alle möglichen Synergien (Verband, BSU, Medien und betroffene Sportler) bündeln und die völlig unsinnige derzeitige Gesetzeslage kippen! Am besten gleich im Verein mit der Aufhebung des Tempolimits in der Neustädter Bucht!

    P.S.: Auf Facebook hat sich nach der ausgiebigen Diskussion von vor zwei Wochen eine (zunächst noch geschlossene) Gruppe mit dem schönen Namen “Seesucker” gegründet, die in Kontakt zur Presse, aber auch zur betroffenen Familie steht, und versuchen möchte, einige Dinge in dieser Sache in Bewegung zu bringen. Die Gruppe hatte binnen eineinhalb Tagen mehr als 1000 Mitglieder.
    Auch anderswo im Internet (z.B. auf der Surferseite oase.com, aber auch im ansonsten eher konservativem Yacht-Forum) wachsen die Wut über das Verhalten des Motorbooteigners und der Fa. Sunseeker, aber auch die Ungeduld mit der Staatsanwaltschaft in Kiel, die immer noch kein Verfahren eröffnet hat. Gemein ist all diesen Gruppen und Grüppchen der starke Wunsch, die gefährliche, sehr einseitige Interessen bevorzugende Gesetzeslage wieder geändert zu sehen.

  4. avatar Kroeterich sagt:

    Angenommen, die Ausweichpflicht wäre anders geregelt gewesen, wäre der Unfall dann nicht passiert?
    Die Antwort ist dem BSU Bericht – meiner Meinung nach- zu entnehmen. Der Surfer wurde deshalb überfahren, weil er von dem Motorbootfahrer einfach nicht gesehen wurde. Damit hätte keine Ausweichregel der Welt das Unglück verhindert. Verhindert worden wäre es durch adäquaten Ausguck, angepasste Geschwindigkeit und vielleicht auch durch bessere Sichtverhältnisse im Ruderhaus der Predator.
    Auf mich wirkt der DSV- Kommentar ein wenig, als würde versucht, dieses tragische Unglück für eigene Zwecke zu instrumentalisieren.

    Was die Ausweichpflicht von Surfern angeht, finde ich das als aktiver Segler und ehemals sehr aktiver Windsurfer schwierig. Wenn es passt, fahre ich mit meinem Surfbrett Kringel um andere Verkehrsteilnehmer. Liege ich im Wasser oder lässt der Wind nach, bin ich hilflos wie eine Ente. Wie will man das erschöpfend rechtlich regeln?
    Lösen lässt sich das natürlich, man braucht dafür aber so schwierig zu fassende Dinge wie Erfahrung, Verständnis für die Belange des Anderen und gegenseitige Rücksichtnahme. Möglicherweise hilfreich sind Geschwindigkeitsbeschränkungen, nämlich da, wo Verkehrsteilnehmer mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in größerer Zahl aufeinandertreffen.

    • avatar Tim sagt:

      @ Kröterich: nein das Unglück hätte man höchstwahrscheinlich nicht verhindern können, da der Surfer einfach nicht gesehen wurde, da bin ich ganz deiner Meinung.
      Aber wenigstens wäre dann die Gesetzeslage glasklar und der Unfall geschädigte müsste sich nicht dieser “juristischen Demütigung” aussetzen und die Staatsanwaltschaft hätte schon längst ein Verfahren eingeleitet.

    • avatar Arthur Dent sagt:

      Für die Kringel, die Du mit Deinem Brett fährst gibt es Ausweichregeln, ebenso wie wenn Du im Wasser liegst für Andere. Es ist sehr gut geregelt – oder bzw WAR sehr gut geregelt. Warum wurde es geändert? Und warum sind die Ausweichregeln in der Nähe des Ufers (wo sich Surfer aufhalten) anders als auf hoher See wo sie mehr “rechte” genießen, dort aber sowieso fast nie surfen?
      Nö – Surfer und Segler gleichzusetzen macht meiner Meinung nach sehr wohl Sinn.
      Auch für die Yachtbonzen gibt es sehr wohl Regeln, die auch hier sträflich verletzt wurden. Nämlich mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Der Kurs wurde ebenfalls nicht gehalten. Wie willst Du da als dümpelnder Surfer ausweichen? Gerade wenn jemand auf seiner Sunseeker Predator 74 nix sieht sollte er sich daran halten. Dafür gibts sonst nur ein Wort: Grob fahrlässig.

  5. avatar Claus sagt:

    Ach der DSV! ….. auch schon wach?

    Und nun? Was tun?

    …. wieder schlafen legen!

    • avatar Backe sagt:

      @ Claus: Das Managment des DSV kann aus sich selbst heraus nicht aktiv werden. Dazu braucht es eine eindeutige Aufforderung aus der Reihe der dort organisierten Vereine.

      Also, AUFRUF AN ALLE:
      WENDET EUCH AN EURE VEREINE UND SORGT DAFÜR, DASS DIESE DEN DSV OFFIZIELL AUFFORDERN, IN DER SACHE AKTIV ZU WERDEN !!!
      DAS GLEICHE GILT FÜR DIE LANDES-SEGLERVERBÄNDE!

      Ziele sollten sein:
      – Wiedereinführung der alten Vorfahrtsregel (Surfer als Segelfahrzeuge)
      – Wiedereinführung des Tempolimits in der Neustädter Bucht, bzw. auch anderswo Einrichtung weiterreichender Schutz- oder Tempolimitbereiche (derzeit nur 500m vor dem Strand)
      – Aufforderung an die Staatsanwaltschaft Kiel, den Unfall vom Pelzer Haken aus dem August 2011 endlich vor Gericht zu bringen.

Schreibe einen Kommentar zu Arthur Dent Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert