Führerscheine: SBF Binnen und SBF See werden zusammengefasst

Schein-Verordnung

Neue Sportbootführerscheinverordnung spätestens zum 1. Mai 2017.
SBF Binnen und SBF See ▪ Unnötige formale Hürden werden abgeschafft

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Nach jüngsten Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) tritt spätestens zum 1. Mai 2017 die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus gibt es anstelle der beiden Führerscheine SBF Binnen und See künftig nur noch einen Sportbootführerschein. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschiffahrtstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen – vermerkt.

Für Führerschein-Aspiranten wird ab dem 1. Mai einiges einfacher. Künftig haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, die Theorie- und die Praxisprüfung an verschiedenen Orten abzulegen. So können sie den praktischen Teil im Urlaub absolvieren und nach der Heimkehr den theoretischen Nachweis erbringen. Außerdem können sie die Prüfung für den neuen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschiffahrtsstraßen auch im Ausland ablegen. Prüfungsanträge dürfen bis eine Woche vor dem Termin eingereicht werden; bisher war dies nur bis zwei Wochen vorher möglich. Auch das ärztliche Zeugnis, das für die Prüfung erforderlich ist, wird einfacher.

Germar Brockmeyer, Leiter der Abteilung „Befähigungsnachweise und Ausbildung“ des Deutschen Segler-Verbandes (DSV): „Viele formale Hürden wurden endlich abgeschafft – das begrüßen wir. Auch wenn wir uns zum Teil noch weitergehende Änderungen gewünscht hätten, freuen wir uns, dass viele unserer Vorschläge in der Verordnung umgesetzt wurden.“

Der DSV ist vom BMVI mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootührerscheinen und Funkzeugnissen beliehen und hat den Gesetzgeber bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung fachlich beraten.

Quelle: Deutscher Segler-Verband e.V. Christiane Perlewitz 

15 Antworten zu „Führerscheine: SBF Binnen und SBF See werden zusammengefasst“

  1. Max

    sagt:

    Und wie ist der Fall, wenn man bereits den SBF See hat und nun auf Binnengewässern fahren möchte? Kann man dann trotzdem noch den SBF Binnen machen – oder gilt der SBF See dann dafür auch automatisch? Oder muss man den neuen, kombinierten SBF – und damit alles nochmal – machen?

  2. Nik

    sagt:

    Ist das als Neuling ohne jeglichen Scheine jetzt besser für mich? Möchte demnächst einen SBF Binnen machen und bin total verwirrt. Wen nich es richtig verstanden habe, gibt es jetzt einen Sportbootführerschien und da steht dann drin ob man nur auf Flüssen und Seen fahren darf oder nur auf dem Meer oder auf beiden?

  3. Vitje

    sagt:

    Kann man den bestehenden Binnenschein durch eine Zusatzprüfung auf See erweitern (oder- wäre ja zu schön- einfach umschreiben lassen), oder muss man, wenn man See haben will einen ganz neuen Schein machen?

  4. Manfred

    sagt:

    Anscheinend ist es z.Zt. modern mal FAKE NEWS zu verbreiten (siehe oben)…

    ALLE Berechtigungen/Scheine bleiben in dem Umfang gültig wie bei Erteilung/Aushändigung gültig waren.
    Die trifft auf den „alten“ (gültigen) A-Schein zu wie auch auf die alten Funkzeugnisse.

    Manchmal macht es Sinn das nun verfügbare Internationale Zertifikat dem SBF beizufügen. In UK ist diese ein separater Schein (ICC) und muss extra (€€) beantragt werden. In DL ist diese Zertifikat in den neueren Scheinen gleich integriert; ohne Zusatzkosten und nur beim Upgrade kostenpflichtig. Dies ist doch völlig OK.

    Es gab internationale Erweiterungen, z.B. GMDSS und wenn man diese „auch“ haben wollte dann gab es dafür eine ergänzende Ausbildung mit Kurzprüfung. Doppelt „Blöd“ ist es wenn man diese mehrjährige Übergangsfrist verpennt hat und nun seinen Frust hier loswerden möchte.

    Und was kann der DMYV bzw DSV dafür, die sind doch nur ausführendes Organ des Verkehrsministeriums….
    (ja auch früher wurden schon die ÜBERBRINGER schlechter Nachrichten geköpft).

  5. WB

    sagt:

    Egal, Hauptsache das typisch deutsche Scheinwesen wird endlich reformiert. Scheinheilig passt da übrigens zum. DSV ganz gut. Als er vor Jahren mal versuchte im Zuge einer eigentlich angestrebten Deregulierung des Wassersports seine Kundschaft abzukassieren, hat man mal kurz hinter die Kulissen gucken können. Leider wurde das nie aufgearbeitet und heute ist alles vergessen.

  6. Für mich hört es sich an als hätte jemand was mit einem Ohr aufgeschnappt und losgeplappert.
    Es kann wohl sein das es statt 2 dann 1 Dokument geben wird auf dem dann die erlangten Führerscheine eingetragen sind.
    Spart nur Papier und Platz in der Dokumententasche. Bin auch der Annahme das es keine Umschreibungspflicht geben wird obwohl es beim Funk schon mal so einen Mist gab.
    C.Meilinger, Sportbootschule Meilinger Gießen

  7. Kann jemand in diesem Zusammenhang etwas zum Führerschein aus den 80 er Jahren sagen? A1 Binnen
    Danke im Voraus.

    1. Hein Blöd

      sagt:

      Mit dem ist es genauso wie mit dem späteren R-Schein:
      Beide gelten weiter; mit Antriebsmaschine allerdings wie der A-Schein, also nur auf Binnengewässern.

  8. sid vicious

    sagt:

    Super, dann gibt es wieder einen gebührenpflichtigen Tausch der Führerscheine für zwei Jahre. Wer danach kommt, dessen Führerschein ist dann ungültig und es muss ein neuer gemacht werden. Gegen Gebühr, natürlich.

    Die DSV Gelddruckmaschine in Aktion

    1. hurghamann

      sagt:

      Das Glaube ich nicht, die Gleichwertigkeit der alten Regelung bleibt ja bestehen.
      Auch heute noch ist der A-Schein mit Motor dem Sportbootführerschein Binnen gleichgesetzt und gültig.

      1. Danke, das beantwortet auch meine Frage 🙂

        1. Müller

          sagt:

          Stimmt das? Mir erzählt man immer, dass man den A-Schein umschreiben lassen muss (ohne Prüfung, aber eben umschreiben)? Hatten nicht ein paar marodierende Waschpos vor einigen Jahren bei einer Berliner Regatta bei Schümann & co. kräftig abkassiert, weil ihre Scheine nicht umgeschrieben waren?

    2. Hein Blöd

      sagt:

      Wo hast du denn diesen bullshit her??

  9. Was ist mit den alten Dokumenten, bleiben die gültig?

    1. Hein Blöd

      sagt:

      Ja.

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