Knarrblog: Segelschein-Ärger in Berlin könnte 100 Euro kosten

Schwarz gefahren

Erneut ein Anruf von der Polizei in Berlin. Der Schein trügt nicht. Ich bin ein Illegaler. Meine Befähigungsnachweise gelten nicht für die Hauptstadt.

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38 Antworten zu „Knarrblog: Segelschein-Ärger in Berlin könnte 100 Euro kosten“

  1. optiquaeler

    sagt:

    Die Gesetzeslage ist in meinen Augen recht eindeutig. Es darf nicht einmal ein Kindersegelboot Optimist (hat 3,5 m²) gefahren werden. Normalerweise müssten alle Opti-Kinder eingeknastet werden, zumindest ordnungsgeldgenerierend festgehalten werden. Da man im normalen Opti-Alter noch keinen Sportbootführerschein binnen mit der Antriebsart Segel erwerben darf sind die alle Schwarzfahrer!
    Warum die Berliner WaschPo dieses (absolut unsinnige) Gesetz nicht durchsetzt, kann wohl nur mit Angst vor schlechter Presse begründet werden. Dabei ist der Gesetzgeber der Bekloppte bzw. seine Wähler/Auftraggeber.
    Zitat:
    „Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 3 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.“
    Dies bedeutet nun definitiv, dass der verantwortliche Schiffsführer eines Optis den SBF-binnen-Segel benötigt. Die alten, weitergeltenden Führerscheine sind aufgrund des Kapitänsalters nicht relevant. Die Auslegungsfrage könnte sein, wer der Schiffsführer ist, der über Kurs und Geschwindigkeit bestimmt. Gemäß BinSchStrO § 1.02 (4) muss aber der Schiffsführer an Bord sein!
    Der Rudergänger eines Kleinfahrzeuges ohne Maschine hat gemäß § 1.09 (2) keine Altersbegrenzung.
    Rechtsanwalt Friedrich – übernehmen Sie bitte!
    Das der DSV das verpennt wundert mich nicht.
    Gruß
    Optiquäler (hier gehen Umlaute, beim Nutzernamen leider nicht)

  2. Florian

    sagt:

    Lieber Peter,

    schon mal bei Swiss Sailing zu Gast gewesen?

    Viele Grüße

    Florian

  3. Johannes

    sagt:

    Auf der offiziellen Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung elwis.de (*) steht dazu:

    „Eine Umschreibung dieser Befähigungszeugnisse ist nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen bzw. ist zwingend, falls Auslandsreisen mit einem Sportboot geplant sind.“

    also in Zukunft auch den Reisepass bereithalten, wenn es nach Berlin geht.

    (*) genauer: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/Fahrerlaubnisse/index.html

  4. Florian

    sagt:

    Das Führerscheinwesen ist nicht umbegingt an die Nationalität gekoppelt.
    Ich kann einen ausländischen Führerschein auch als Deutscher besitzen.

    Wenn man z.B. in der Schweiz länger als 1 Jahre lebst mußt Du alle deine Führerscheine als EU-Brüger ummelden.
    Ich vertrete die Auffassung, dass man als „Auslandsdeutscher“ im Führerscheinwesen genauso zu behandeln ist als ein Ausländer des gleichen „Herkunftlandes“. Ich kann ja auch für einen anderen Segelverband starten international, wenn ich einem dortigem National Verband angehöre.

    Warum soll ich als Auslandsdeutscher einen Schein brauchen und mein Segelkollege aus dem gleichen Land keinen?
    (Art. 3 GG Gleichheitsgrundsatz)

    Die Argumentation könnte ein Hebelsein die Führerscheinpflicht zu kippen.
    Nur weil man ein Gesetzt kippt heißt es nicht das etwas bessere nachkommt.
    Das Hauptproblem sehe ich eher (so wie schon von Christian angemerkt) bei der Interessensvertretung der Segler dem DSV.)

    Ich bin, unter anderem, aus meinem Heimatverein in Deutschland ausgetreten um den DSV nicht mehr zu unterstützen, weil ich persönlich die Meinung vertrete, dass in den letzten Jahren der DSV sich nur noch um die Funktionäre kümmert und nicht um die Belange der Segler.

    Ein Beispiel dazu ist die „Ausbildung“ im Bereich Schiedsrichter und Wettfahrtleiter.
    Der DSV führt dort zu Prüfungen für die neuen Schiedsrichter und Wettfahrtleiter ein, um die Qualität der Wettkampfdurchführung zu verbessern. Eigentlich sollte der DSV froh sein, dass Personen sich ehrenamtlich zu Wettfahrtleitern und Schiedsrichtern ausbilden lassen, nur muss der Verband dort auch Geld investieren, wie es z.B. bei der Übungsleiterausbildung gemacht wird und nicht Prüfungen stellen bei der es Durchfallquoten bis zu 100% gibt und damit die Ehrenamtlichen vergraulen.

    Dieser Verband sollte für die Segler die Interesse am Sport haben da sein und möglichst vielen Menschen das Segeln ermöglichen und nicht die Eintrittshürden noch künstlich erhöhen!

    1. Peter

      sagt:

      Lieber Florian,

      Deinen Missmut gegenüber dem Führerscheinwesen kann ich zwar nachvollziehen, aber trotzdem nicht teilen. Zu groß ist leider der Missbrauch bei Führerscheinen. Wenn Du einen ausländischen Führerschein
      besitzt der auf einen Wohnsitz im Ausland ausgestellt ist und Dein deutscher Führerschein nicht gerade in der „Reinigung“ ist, dann gibt es keinerlei Probleme.

      Überhaupt nicht teilen kann ich Deine Meinung bezüglich der von Dir als Schikane aufgefassten Prüfungen für Schiedsrichter und Wettfahrtleiter. Gerade in der heutigen Zeit sind die Regatten weitaus anspruchsvoller und vom Ergebnis her für viele Segler auch finanziell wertvoller als noch vor kurzem.
      Hat es bislang ausgereicht durch reine Anwesenheit sich eine Lizenz zu ersitzen, so war es meiner Meinung nach längst fällig endlich eine gewisse Selektion einzuführen. Dem Segler ist nicht gedient, wenn es zwar Wettfahrtleiter und Schiedsrichter gibt, diese aber nichts taugen.
      Auch ist die Ausbildung des DSV und der Landesverbände vorbildlich und wurde von Dir scheinbar noch nicht getestet.

  5. Segelschein abschaffen

    sagt:

    Hallo, ich lebe in Frankreich und segle in Frankreich und Italien Binnenseen und in Küstennähe bis 6 Meilen ohne Schein wie alle Franzosen und Italiener. Erst ab einer Motorstärke von 6CV in Frankreich und 40.8Cv in Italien ist ein (Motorboot-) Führerschein notwendig. In Deutschland darf ich nicht segeln da ich keinen deutschen Segelschein habe.
    Ich denke viele Ausländer können keinen Segelschein vorweisen weil es in Ihrem Heimatland einfach keinen gibt! Da die Führerscheinregelungen aber Länderhoheit sind müsste ein Ausländer wohl einen deutschen Segelschein machen. Wie es sich verhält wenn er als Ausländer auf einem ausländisch beflaggtem Boot in deutschland segelt weis ich nicht.

    Weniger ist mehr! weg mit den Scheinen!

    1. Wilfried

      sagt:

      wie ich schon oben sagte, kann ein Ausländer dessen Land keinen Schein verlangt auch in Deutschland ohne Schein segeln. Unter welcher Flagge das Boot fährt spielt dabei keine Rolle. Also Carsten nicht ausflaggen und für Libyen, Nigeria … an den Start gehen.

      1. Segelschein abschaffen

        sagt:

        Danke Wilfried,
        Du hast recht. Ich hatte Deinen ersten Kommentar überlesen mir aber dank Deiner Anregung die «Verordnung über das Führen von Sportbooten
        auf den Binnenschiffahrtsstraßen (SportbootFüV-Bin)» mal angeschaut. Und in der Tat :
        Paragraph 3 : Ausnahmen
        (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
        1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
        Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. … (wenn sie in ihrem Heimatland keinen Berechtigungsnachweis brauchen)
        http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sportbootf_binv/gesamt.pdf

        D.h. ich darf als im Ausland lebender deutscher ohne Segelschein in Deutschland segeln. Das ist doch schon mal nicht schlecht. Dies sollte auch für die in Deutschland lebenden Segler möglich sein.

        Ich bleibe dennoch Befürworter einer Abschaffung der Scheine und bin auch gegen Bussgelder für Segler.

        Gruss Jürgen

        1. Wilfried

          sagt:

          da würde ich doch noch etwas Wasser in den Wein schütten. Solange du Deutscher Staatsbürger bist nützt dir das Ausland nichts. Wenn du natürlich nicht deutscher Staatsbürger bist haste recht