Disziplinarverfahren: Sperre wegen Doping-Vergehen – Attacke bei der Rheinwoche

„An den Haaren zu Boden gezogen“

Der französische 470er-Olympia-Steuermann Sofian Bouvet ist für ein Jahr gesperrt worden. Deutlich schlimmer ist aber ein Fall aus Deutschland von der Rheinwoche.

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8 Antworten zu „Disziplinarverfahren: Sperre wegen Doping-Vergehen – Attacke bei der Rheinwoche“

  1. Non solo pane

    sagt:

    Du nicht?

  2. Non solo pane

    sagt:

    Natürlich muss der volle Name genannt werden. Wer anderen Menschen gegen den Kopf tritt, wenn sie am Boden liegen, muss nicht extra geschont werden. Das Opfer verdient Schutz. Die Strafe ist zu milde. Lebenslange Sperre wäre angemessen gewesen.

    1. Spoox

      sagt:

      Keiner von uns weiß, was dort vorgefallen ist und wie diese Situation zu stande kam – niemand wird grundlos handgreiflich.

      Die Regel 69 gilt auch bei verbaler Gewalt, nur dass man diese meist schlecht nachvollziehen kann, oder?

      Natürlich rechtfertigt nichts physische Gewalt, doch die psychische Gewalt, die durch einen Artikel wie diesen hier provoziert werden könnte, sollte auch nicht unterschätzt werden.

    2. Christian

      sagt:

      … scheisst auf Persönlichkeitsschutz, schreibt aber hier anonym. Versteh einer die Leute…

      1. Spoox

        sagt:

        Danke für den qualfizierten Kommentar, bitte mehr davon.

        Warum scheiße ich auf Persöhnlichkeitsschutz? Rechtfertige ich diesen mit dem, was ich geschrieben habe etwa nicht?

        1. Jörg

          sagt:

          Erst kieken dann quieken würde jetzt ein Berliner sagen. Schau Dir mal die Einzüge an, dann wirst Du sehen, dass Christians Antwort sich auf Non solo panes Kommentar bezog.

          Was mich an der ganzen Diskussion über das Persönlichkeitsrecht wundert ist, dass es sich an der Nennung des vollen Namens einer Gewalttäterin (warum auch immer Sie es getan hat) entzündet, aber Niemand über die Nennung des Namens beim Franzosen spricht, der dazu auch noch mit Bild erscheint.

  3. Christian

    sagt:

    Übler Fall bei der Rheinwoche. Dennoch muss der volle Name nicht genannt werden. Sowas machen sonst nur britische Trash-Medien. Im verlinkten Dokument steht sogar der Name des Opfers. Nicht ok.

    1. Jörg

      sagt:

      Wo ist der Unterschied zum französischen Dopingsünder dessen Name auch genannt wurde? Er hat übrigens im Gegensatz zur Dyasseglerin Reue gezeigt.