Ein Toter, ein Vermisster: Zwei Personen verunglücken mit vermeintlich gestohlenem Segelboot in Brandenburg

Eine Tragödie stinkt zum Himmel

Auf dem kleinen Beetzsee (Brandenburg an der Havel) sind zwei Personen mit ihrem Segelboot in ein Wehr geraten. Ein 27-Jähriger starb, die andere Person wird vermisst. Öffentliche Kommentare und ein Streit zwischen Augenzeugen und dem vermeintlichen Eigner werfen viele Fragen auf. Wurde das Boot gestohlen und weiterverkauft? Was hat die Wasserschutzpolizei damit zu tun? Und wer ist „Benni“?

Verunglücktes Segelboot Brandenburg
Das verunglückte Segelboot. Foto: Screenshot Youtube „Blaulichtreporter Brandenburg“

Liest man die Kommentare des Eigners und anderer Personen, die offenbar mit den beiden verunglückten Männern bekannt sind, unter einem Zeitungsartikel bei Facebook, wird aus einer zunächst nur traurigen Meldung nun eine mysteriöse Sache. Vorweggegangen war ein Unglück, welches sich bereits am Freitag, dem 14. März auf dem kleinen Beetzsee in Brandenburg an der Havel zugetragen hat.

Die beiden Männer, 25 und 27 Jahre alt, wurden offenbar auf ein Wehr getrieben. Das Boot kenterte und die beiden Brandenburger gingen über Bord. Einer der beiden konnte bewusstlos im Wasser treibend an Land und in eine Klinik gebracht werden, wo er jedoch in der Nacht verstarb. Die andere Person wird noch immer gesucht, es gibt jedoch wenig Hoffnung, dass sie lebend gefunden wird. Was allerdings unter dem Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung an Kommentaren auftauchte, rückt den ganzen Vorfall in ein undurchsichtiges, teilweise wirres Licht. 

 

Eigner meldet sich plötzlich auf Facebook und in den Medien – es entbrennt ein öffentlicher Streit

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5 Antworten zu „Ein Toter, ein Vermisster: Zwei Personen verunglücken mit vermeintlich gestohlenem Segelboot in Brandenburg“

  1. Thomas Jung

    sagt:

    Stephan, wo „eingetragen“? Die Kähne stehen ja nicht im Schiffsregister, und ein anderes Register zur Eintragung von Booten wäre mir völlig neu…

    1. Das Boot hat ein WSA Kennzeichen. Das oder ein IBS ist auf Binnenrevieren zwingend vorgeschrieben. Der Halter bzw. Eigentümer ist also amtlich eingetragen.
      Du siehst es auf dem Foto. BS-xxxxx. Ist also in Braunschweig registriert.
      Parallel gibt es den Internationalen Bootsschein, der beim DSV ( S Kennzeichen), beim DMYV ( M Kennzeichen) oder ADAC ( A Kennzeichen) registriert wird.

      1. Thomas Jung

        sagt:

        Update zur Frage des Eigentumsnachweises durch Scheine und Kennzeichen:

        Der Internationale Bootsschein wird von den ausstellenden Verbänden als Eigentumsnachweis dargestellt. Das trifft aber nicht zu. Er ist allenfalls ein Indiz (= Beweisanzeichen), aber keinesfalls ein Beweis für Eigentumsrechte. So heißt es auf der Website des DSV vielsagend, dass eine Rechnung oder ein Kaufvertrag durch „eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Boot Ihr Eigentum ist“ ersetzt werden könne. Die damit bekräftigte Behauptung „das Boot gehört mir, ist mein Eigentum“ ist und bleibt eine Behauptung. Kein Beweis.
        Der Deutsche Motoryachtverband weist in seinen FAQ´s darauf hin, dass Kennzeichen verbleibe auch bei Eigentümerwechsel beim Boot.
        Auch der ADAC schreibt, bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Schenkung o.ä bleibe das mit dem IBS verbundene Kennzeichen beim Boot.
        Im Ausland wird der IBS teilweise als Eigentumsnachweis angesehen. In manchem Ausland, in anderem aber nicht. Zum Beispiel nicht in Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland. Siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Bootsschein#cite_note-ece-2 mit Hinweis auf die Liste der Vertragsstaaten https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2019/sc3/ECE-TRANS-SC.3-2019-20e.pdf .
        „Der IBS ist der Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen. Mit ihm kann die Zuteilung des am Boot angebrachten Kennzeichens nachgewiesen werden. Er ist an Bord mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.“ Schreibt die WSV auf ihrer Seite. Zuteilung des Kennzeichens zum Boot nachgewiesen.
        Letztlich „beweist“ der IBS nicht mehr, als dass eine Person das Boot bei dem ausstellenden Verband registriert hat. Ob die Person bei der Registrierung rechtlich gesehen Eigentümerin war, wird von den Verbänden nicht verbindlich geprüft. Ihnen reichen Indizien wie eine Vertragskopie, die weder aktuell noch echt sein muss. Damit wird das Eigentum allenfalls glaubhaft gemacht.
        Und das erteilte Kennzeichen bleibt beim Eigentumswechsel beim Boot. Ein Foto vom Kennzeichen beweist mithin zum Eigentum: nichts.
        Dasselbe gilt für das WSA-Kennzeichen des Wasser- und Schiffahrtsamtes, das ähnlich wie das Kfz – Kennzeichen etwas über die einst erfolgte Registrierung besagt. Auch das Kfz – Kennzeichen kann bei Halterwechsel mitwandern, also beim Fahrzeug verbleiben. Das sogenannte Kleinfahrzeugkennzeichen gilt bundesweit als Registrierungsnachweis, jedoch nicht als Eigentumsnachweis.
        Auf der Seite der WSV wird zutreffend beschrieben, dass damit administrative Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und grenzüberschreitendem Verkehr erleichtert werden und das Eigentum an dem beschriebenen Boot glaubhaft gemacht werden könne. Macht auch Sinn. Aber ist wirklich im Rechtssinne alles kein Eigentumsbeweis oder Eigentumsnachweis.

        Alos auch Vorsicht beim Kauf eines so registrierten Bootes. Behauptet der Verkäufer, mit dem Kennzeichen oder dem IBS sei sein Eigentums nachgewiesen, stimmt das zivilrechtlich nicht. Wer Pech hat, erwirbt dann vom Nichtberechtigten. Und muss das Boot ggf. an eine wahren Eigentümer, der die Eigentumsverhältnisse beweisen kann, herausgeben. Während der Nichtberechtigte mit dem erhaltenen Geld vielleicht kaum noch auffindbar ist.

  2. Thomas Jung

    sagt:

    Mal etwas Juristisches. Nicht als Kritik an Stephan, sondern zum – vielleicht – besseren Verständnis des Sachverhaltes, soweit dieser bislang bekannt scheint.
    „Besitzer“ einer Sache ist die Person, die sie „hat“, also tatsächlich über die Sache verfügen kann. Der Besitz kann rechtmäßig sein, wenn dem Besitzer die Sache von dem Eigentümer zum Gebrauch überlassen worden ist. Oder eben unrechtmäßig. Letzteres beispielsweise, wenn ein Boot geklaut worden ist, aber auch, wenn er diese mit Zustimmung des „Eigentümers“ – das ist die Person, der die Sache „gehört“ eben „zu eigen ist“ – genutzt hat, sie aber abredewidrig nicht zurückgegeben hat.
    Wenn Justin B. auf dem Boot abgelichtet wurde, spricht das dafür, dass er das Boot „besessen“ hat. Rechtmäßig, wenn er neben Besitzer zugleich Eigentümer war, oder unrechtmässig, weil er es geklaut oder unterschlagen (nicht an den Eigentümer zurückgegeben) hatte.
    Mit einem Foto läßt sich die Rechtslage nicht klären. Ein Foto auf dem Boot besagt rechtlich nichts darüber, ob Justin B. dessen Eigentümer ist. Kann sein, kann nicht sein. Das Leben kann so kompliziert sein.
    Die Polizei könnte – nix genaues weiß man heute noch nicht – das Boot an den letzten Besitzer herausgegeben haben. Wenn sie nicht wußte, wer der Eigentümer ist, aber den letzten Besitzer kannte, und keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass dieser das Boot gestohlen oder unterschlagen war. Das könnte juristisch einwandfrei gewesen sein. Und gewissermaßen lebenspraktisch.

    1. Moin Thomas. Vielen Dank für den Hinweis auf die Feinheiten und den Unterschied zwischen „Besitzer“ und „Eigentümer“. Die Polizei wollte sich mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen uns gegenüber nicht näher äußern.
      Derzeit stellt es sich so dar, dass „Benni“ der eingetragene Eigentümer ist. Dafur spricht, dass die Polizei ihm das Boot im Februar offenbar aushändigte. Ich schreibe das allerdings mit aller Vorsicht und dem Hinweis, dass es da verschiedene deckungsgleiche Aussagen gibt, die der von Justin B. widersprechen.
      Ich bleibe dran.

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