Ein Toter, ein Vermisster: Zwei Personen verunglücken mit vermeintlich gestohlenem Segelboot in Brandenburg

Eine Tragödie stinkt zum Himmel

Auf dem kleinen Beetzsee (Brandenburg an der Havel) sind zwei Personen mit ihrem Segelboot in ein Wehr geraten. Ein 27-Jähriger starb, die andere Person wird vermisst. Öffentliche Kommentare und ein Streit zwischen Augenzeugen und dem vermeintlichen Eigner werfen viele Fragen auf. Wurde das Boot gestohlen und weiterverkauft? Was hat die Wasserschutzpolizei damit zu tun? Und wer ist „Benni“?

Verunglücktes Segelboot Brandenburg
Das verunglückte Segelboot. Foto: Screenshot Youtube „Blaulichtreporter Brandenburg“

Liest man die Kommentare des Eigners und anderer Personen, die offenbar mit den beiden verunglückten Männern bekannt sind, unter einem Zeitungsartikel bei Facebook, wird aus einer zunächst nur traurigen Meldung nun eine mysteriöse Sache. Vorweggegangen war ein Unglück, welches sich bereits am Freitag, dem 14. März auf dem kleinen Beetzsee in Brandenburg an der Havel zugetragen hat.

Die beiden Männer, 25 und 27 Jahre alt, wurden offenbar auf ein Wehr getrieben. Das Boot kenterte und die beiden Brandenburger gingen über Bord. Einer der beiden konnte bewusstlos im Wasser treibend an Land und in eine Klinik gebracht werden, wo er jedoch in der Nacht verstarb. Die andere Person wird noch immer gesucht, es gibt jedoch wenig Hoffnung, dass sie lebend gefunden wird. Was allerdings unter dem Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung an Kommentaren auftauchte, rückt den ganzen Vorfall in ein undurchsichtiges, teilweise wirres Licht. 

 

Eigner meldet sich plötzlich auf Facebook und in den Medien – es entbrennt ein öffentlicher Streit

Membership Required

You must be a member to access this content.

View Membership Levels

Already a member? Hier einloggen

 

 

 

8 Antworten zu „Ein Toter, ein Vermisster: Zwei Personen verunglücken mit vermeintlich gestohlenem Segelboot in Brandenburg“

  1. LieberNicht

    sagt:

    Ist ein wenig OffTopic und bezieht sich auch auf Stefans Artikel mit der Scheinpflicht bzw …
    Aus meiner Sicht ist es im Grunde immer das gleiche Problem: Verbände spielen sich zu Gralshütern auf, ohne dass es dafür wirkliche Gründe gibt.
    Über die Gründe dafür kann ich nichts sagen.

    Ich habe im Augenblick die Problematik, ein Flaggenzertifikat erneuern zu müssen, weil es einige Eigentümerwechsel gegeben hat bzw dieses abgelaufen ist. Das läuft über staatliche Stellen und es werden tatsächlich schriftliche Verzichtserklärungen der ehemaleigen Eigentümer bzw deren Erben (!) eingefordert.
    Juristisch kann ich das natürlich nicht beurteilen, aber das scheint mir doch recht wasserfest zu sein, weil ich die natürlich mit den sonstigen Bootspapieren aufbewahren muss und immer eine Unterschrift haben.

    Auch bei der Erstausstellung des Flaggenzertifikates war der persönlich unterschriebene Vertrag mit dem Verkäufer unabdingbar, nebst dem Vertrag zwischen den Miteigentümern (Ich meine sogar, dass das damals tatsächlich im Orginal hin und her geschickt wurde – würde heute keiner mehr machen und ich weiß es auch nicht so genau)

    Im Ergebnis: es ist ein offizielles Dokument, welches das Eigentum eindeutig nachweißt! Das erfüllen keine Scheine des DSV/ADAC/DMYV … oder wie sie alle heißen.
    ______

    Einige Jahre haben mir alle möglichen Bekannten und andere erzählt, dass ich einen „Segelschein“ bräuchte – schlichtweg Blödsinn!
    Aber es gibt genug Vereine die nach wie vor auf einen DSV-Segelschein bestehen.
    Sportfotführerschein reicht gesetzlich vollumfänglich, weil da wo er nicht mehr gilt auch das Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gilt (Versicherungsfragen mal außen vor lassend)
    Eine Anmaßung ohne gleichen
    ______

    Dann habe ich irgendwann einen Kurs an einer Hochschule für Nautik gemacht: Sport See (HochSee)Schiffer Zeugnis – boah ey, das ist nicht wie Sportbootführerschein – da sind Welten dazwischen!
    Der Knaller am Ende: Es gab echt Stress, weil die HFN die Prüfungen nur noch bis .. abnehmen durfte.
    Danach war der DSV zuständig (der ja ohne Zweifel qualifizierter ist als eine Hochschule für Nautik)
    ______

    Kurz und gut: Ich bin definitif gegen die Privatisierung staatlicher Aufgaben
    Leider ein Vorgang, den wir nicht mehr zurückdrehen können.

    Ohne irgendwelche konkrete Erkenntnisse!: Das öffnet der Korruption im Microbereich tür und tor – sollte mE nicht so sein

    1. Thomas Jung

      sagt:

      @LieberNicht, guter Hinweis auf das Flaggenzertifikat. Die rechtliche Einschätzung, damit lasse sich die Eigentumslage beweisen, ist wohl unzutreffend. Die mit dem Flaggenzertifikat befassten Stellen der öffentlichen Verwaltung äußern sich wie folgt:

      Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) schreibt auf seiner Website:
      „Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis, mit dem für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15m die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachgewiesen werden kann.
      Wer die deutsche Flagge führen darf und muss, das regelt das Flaggenrechtsgesetz in Verbindung mit der Flaggenrechtsverordnung: Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland haben das Recht und die Pflicht, die deutsche Flagge zu führen – und zwar unabhängig davon, ob ein Flaggenzertifikat ausgestellt wurde. Dieses ist daher nicht verpflichtend.
      Das Flaggenzertifikat ist ausdrücklich kein Nachweis über das Eigentum am Schiff, auch wenn es teilweise in anderen Ländern als solcher angesehen wird.“

      Auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de heißt es:
      „Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot.“
      Ebenfalls geht es ausschließlich um die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge. Im Übrigen verweist dieses Portal an das BSH.

      Auch elwis, das Portal der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bezeichnet das Flaggenzertifikat als Nachweis der Berechtigung, die Bundesflagge zu führen. Dieser Nachweis ist immer auf das jeweilige Schiff bezogen und beweist die Eigentumslage nicht.
      Die wohl einzige Möglichkeit, einen formellen Eigentumsnachweis an einem Schiff innezuhaben, ist dessen Eintragung in das Seeschiffsregister bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Auf Elwis wird ausgeführt:
      „Jedes Seeschiff, das nach § 1 Flaggenrechtgesetz berechtigt ist die Bundesflagge zu führen und dessen Rumpflänge 15 Meter übersteigt, muss in das Seeschiffsregister eingetragen werden. Es ist ein öffentliches Register, das dem Grundbuch entspricht und von den Amtsgerichten geführt wird. Auf Grund der Eintragung in das Seeschiffsregister stellt das Registergericht das Schiffszertifikat aus. Es stellt einen Auszug des Registers dar und dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge.“

      Unterhalb der Länge von 15 m können Sportboote freiwillig in das Seeschiffsregister eingetragen werden, wenn dies zur Eigentumsabsicherung oder Beleihung gewünscht wird. Angesichts der Kosten und notwendigen Unterlagen werden sich Eigner von Sportbooten diese Eintragung sehr gut überlegen.

      Fazit des Exkurses in die Welt der Scheine und Zertifikate: Es gibt viele viele Möglichkeiten, in die Bürokratie der Verbände oder des Staates einzutauchen. Der Nutzen allerdings ist gering, soweit nicht in der Binnenschifffahrt eine Kennzeichnung verlangt wird. Der Eigentumsnachweis für Sportboote gelingt jedenfalls nur über das (aufwendige und teure) Seeschiffsregister. Dazu kann man sich bei den Amtsgerichten (oder im Netz) schlau machen…

      1. LieberNicht

        sagt:

        Danke für die Aufklärung!
        Mir ist ja schon klar gewesen, dass es einen Unterschied zwischen Flaggenregister und Seeschiffsregister gibt, habe den nur nicht für so erheblich gehalten.
        Fürs Detail bin ich natürlich zu wenig Jurist und auch der Allerweltsjurist wird wohl in diesem Bereich scheitern.
        Auffallend war aber praktisch für mich immer, dass sowohl die Waschpo als auch ausländische Offizielle diesen Schein immer als den für Sie einzig relevanten darstellten.
        (Subjektive Wahrnehmung natürlich)

        Mal Grob erweitert:
        Auf See – also außerhalb jeglicher Hoheitsgewässer – gilt sowieso ein seltsames Recht. Ich kannte vor etlichen Jahren mal einen Anwalt, der sich darauf spezialisiert hatte: Das muss wirklich chaotisch sein.

  2. Thomas Jung

    sagt:

    Stephan, wo „eingetragen“? Die Kähne stehen ja nicht im Schiffsregister, und ein anderes Register zur Eintragung von Booten wäre mir völlig neu…

    1. Das Boot hat ein WSA Kennzeichen. Das oder ein IBS ist auf Binnenrevieren zwingend vorgeschrieben. Der Halter bzw. Eigentümer ist also amtlich eingetragen.
      Du siehst es auf dem Foto. BS-xxxxx. Ist also in Braunschweig registriert.
      Parallel gibt es den Internationalen Bootsschein, der beim DSV ( S Kennzeichen), beim DMYV ( M Kennzeichen) oder ADAC ( A Kennzeichen) registriert wird.

      1. Thomas Jung

        sagt:

        Update zur Frage des Eigentumsnachweises durch Scheine und Kennzeichen:

        Der Internationale Bootsschein wird von den ausstellenden Verbänden als Eigentumsnachweis dargestellt. Das trifft aber nicht zu. Er ist allenfalls ein Indiz (= Beweisanzeichen), aber keinesfalls ein Beweis für Eigentumsrechte. So heißt es auf der Website des DSV vielsagend, dass eine Rechnung oder ein Kaufvertrag durch „eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Boot Ihr Eigentum ist“ ersetzt werden könne. Die damit bekräftigte Behauptung „das Boot gehört mir, ist mein Eigentum“ ist und bleibt eine Behauptung. Kein Beweis.
        Der Deutsche Motoryachtverband weist in seinen FAQ´s darauf hin, dass Kennzeichen verbleibe auch bei Eigentümerwechsel beim Boot.
        Auch der ADAC schreibt, bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Schenkung o.ä bleibe das mit dem IBS verbundene Kennzeichen beim Boot.
        Im Ausland wird der IBS teilweise als Eigentumsnachweis angesehen. In manchem Ausland, in anderem aber nicht. Zum Beispiel nicht in Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland. Siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Bootsschein#cite_note-ece-2 mit Hinweis auf die Liste der Vertragsstaaten https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2019/sc3/ECE-TRANS-SC.3-2019-20e.pdf .
        „Der IBS ist der Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen. Mit ihm kann die Zuteilung des am Boot angebrachten Kennzeichens nachgewiesen werden. Er ist an Bord mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.“ Schreibt die WSV auf ihrer Seite. Zuteilung des Kennzeichens zum Boot nachgewiesen.
        Letztlich „beweist“ der IBS nicht mehr, als dass eine Person das Boot bei dem ausstellenden Verband registriert hat. Ob die Person bei der Registrierung rechtlich gesehen Eigentümerin war, wird von den Verbänden nicht verbindlich geprüft. Ihnen reichen Indizien wie eine Vertragskopie, die weder aktuell noch echt sein muss. Damit wird das Eigentum allenfalls glaubhaft gemacht.
        Und das erteilte Kennzeichen bleibt beim Eigentumswechsel beim Boot. Ein Foto vom Kennzeichen beweist mithin zum Eigentum: nichts.
        Dasselbe gilt für das WSA-Kennzeichen des Wasser- und Schiffahrtsamtes, das ähnlich wie das Kfz – Kennzeichen etwas über die einst erfolgte Registrierung besagt. Auch das Kfz – Kennzeichen kann bei Halterwechsel mitwandern, also beim Fahrzeug verbleiben. Das sogenannte Kleinfahrzeugkennzeichen gilt bundesweit als Registrierungsnachweis, jedoch nicht als Eigentumsnachweis.
        Auf der Seite der WSV wird zutreffend beschrieben, dass damit administrative Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und grenzüberschreitendem Verkehr erleichtert werden und das Eigentum an dem beschriebenen Boot glaubhaft gemacht werden könne. Macht auch Sinn. Aber ist wirklich im Rechtssinne alles kein Eigentumsbeweis oder Eigentumsnachweis.

        Alos auch Vorsicht beim Kauf eines so registrierten Bootes. Behauptet der Verkäufer, mit dem Kennzeichen oder dem IBS sei sein Eigentums nachgewiesen, stimmt das zivilrechtlich nicht. Wer Pech hat, erwirbt dann vom Nichtberechtigten. Und muss das Boot ggf. an eine wahren Eigentümer, der die Eigentumsverhältnisse beweisen kann, herausgeben. Während der Nichtberechtigte mit dem erhaltenen Geld vielleicht kaum noch auffindbar ist.

  3. Thomas Jung

    sagt:

    Mal etwas Juristisches. Nicht als Kritik an Stephan, sondern zum – vielleicht – besseren Verständnis des Sachverhaltes, soweit dieser bislang bekannt scheint.
    „Besitzer“ einer Sache ist die Person, die sie „hat“, also tatsächlich über die Sache verfügen kann. Der Besitz kann rechtmäßig sein, wenn dem Besitzer die Sache von dem Eigentümer zum Gebrauch überlassen worden ist. Oder eben unrechtmäßig. Letzteres beispielsweise, wenn ein Boot geklaut worden ist, aber auch, wenn er diese mit Zustimmung des „Eigentümers“ – das ist die Person, der die Sache „gehört“ eben „zu eigen ist“ – genutzt hat, sie aber abredewidrig nicht zurückgegeben hat.
    Wenn Justin B. auf dem Boot abgelichtet wurde, spricht das dafür, dass er das Boot „besessen“ hat. Rechtmäßig, wenn er neben Besitzer zugleich Eigentümer war, oder unrechtmässig, weil er es geklaut oder unterschlagen (nicht an den Eigentümer zurückgegeben) hatte.
    Mit einem Foto läßt sich die Rechtslage nicht klären. Ein Foto auf dem Boot besagt rechtlich nichts darüber, ob Justin B. dessen Eigentümer ist. Kann sein, kann nicht sein. Das Leben kann so kompliziert sein.
    Die Polizei könnte – nix genaues weiß man heute noch nicht – das Boot an den letzten Besitzer herausgegeben haben. Wenn sie nicht wußte, wer der Eigentümer ist, aber den letzten Besitzer kannte, und keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass dieser das Boot gestohlen oder unterschlagen war. Das könnte juristisch einwandfrei gewesen sein. Und gewissermaßen lebenspraktisch.

    1. Moin Thomas. Vielen Dank für den Hinweis auf die Feinheiten und den Unterschied zwischen „Besitzer“ und „Eigentümer“. Die Polizei wollte sich mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen uns gegenüber nicht näher äußern.
      Derzeit stellt es sich so dar, dass „Benni“ der eingetragene Eigentümer ist. Dafur spricht, dass die Polizei ihm das Boot im Februar offenbar aushändigte. Ich schreibe das allerdings mit aller Vorsicht und dem Hinweis, dass es da verschiedene deckungsgleiche Aussagen gibt, die der von Justin B. widersprechen.
      Ich bleibe dran.

      4
      1

Schreibe einen Kommentar zu Stephan Boden Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert