Neue Führerscheinpflicht: Für Boote mit E-Motor über 7,5 Kilowatt

Schein notwendig wegen mehr Leistung

Sportbootfahrer, die ein Boot fahren, das mit einem Elektromotor mit einer Motorleistung von mehr als 7,5 kW angetrieben wird, müssen ab dem 1. Januar 2023 im Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins sein, um ihr Boot weiter legal auf Deutschen Wasserstraßen fahren zu dürfen.

Propeller von E-Motoren (li) und Verbrennern weisen aufgrund der anderen Leistungscharakteristik der Motoren unterschiedliche Designs auf. © Trygve Finkelsen /Shutterstock.com (li) / Ruslan Kudrin/ Shutterstock.com (re)

Elektromotoren haben einen höheren Wirkungsgrad als ihre Pendants mit Verbrennungsmotor. Darauf weisen auch die Hersteller von E-Motoren gerne hin. Nun hat auch der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert, und die Leistungsgrenze für E-Motoren, die führerscheinfrei gefahren werden dürfen, abgesenkt. Dies geht aus einer Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung vom 1. Dezember 2022 hervor, die am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Neue Leistungsgrenze ab Januar 2023

Danach besteht ab dem 01.01.2023 die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor bereits ab einer Leistung von über 7,5 kw (10,20 PS) in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011.  Die herangezogene Betriebsart ist in der Regel auf den Motoren angebracht. Für Sportboote mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der Führerscheinfreiheit bis 11,03 kw (15 PS).

Der technische Hintergrund

Ein 11,03 kW-Sportboot, das mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, ist nicht mit einem 11,03 kW-Sportboot vergleichbar, das mit einem Elektromotor angetrieben wird. So sieht es zumindest der Gesetzgeber. Ausschlaggebend für die Ermittlung und Einstufung der Leistung war bisher immer die Leistung an der Propellerwelle. Die steht aber nicht im Einklang mit der möglichen Vortriebsleistung,

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