Segelyacht „A“: EU Gericht entscheidet über Beschlagnahme – Bleibt sie an der Kette?

Bekommt Melnitschenko seine Yacht zurück?

Bereits 2022 wurde die größte Segelyacht der Welt „A“ von den italienischen Behörden im Rahmen der Sanktionen aufgrund des russischen Angriffskriegs beschlagnahmt. Die Eigner um Oligarch Melnitschenko versuchen seitdem, die Beschlagnahmung anzufechten. Der EU-Gerichtshof hat dazu nun ein Urteil gesprochen. 

Liegeplatz der A vor Triest. Foto: Screenshot Orca

 

Wie geht es mit der A weiter?  Die von der Kieler Nobiskrug-Werft gebaute Megayacht gilt mit ihren drei knapp 100 Meter hohen Masten als größte Segelyacht der Welt. Das von Philippe Starck entworfene Schiff wurde 2017 ausgeliefert und zählt zu den spektakulärsten Superyachten der vergangenen Jahre.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine wichtige Hürde für den russischen Unternehmer Andrej Melnitschenko genommen: Die Beschlagnahme der 143 Meter langen Segelyacht A in Italien bleibt zunächst bestehen. Die Yacht liegt seit März 2022 im Hafen von Triest fest. Kurz zuvor hatte die Europäische Union Sanktionen gegen Melnitschenko im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verhängt. Italienische Behörden froren daraufhin das Vermögen des Oligarchen ein – darunter auch die A.

Die „A“ vor Triest. © Stephan Boden

Eigner geht gerichtlich gegen die Beschlagnahmung vor – EU entscheidet vorerst

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