Stephan Bodens Kolumne: Neues Flaggengesetz in Dänemark erhitzt Gemüter – besonders bei deutschen Skippern

Heiligtum Flaggenrecht

Seit dem 1. Januar 2025 ist in Dänemark ein neues Gesetz erschienen, dass neben der dänischen Flagge kaum andere zulässt. Segler diskutieren, ob das auch die Flaggen an der Saling betrifft. Die Wogen kochen hoch. Grundlos, wie SR Kolumnist Stephan Boden meint.

Flaggen an der Saling
Neues Flaggengesetz in Dänemark. Foto: Stephan Boden

 

Die dänische Flagge, der Dannebrog, gilt als die älteste der Welt. Der Legende nach öffnete sich am 15. Juni 1219, während einer Schlacht im heutigen Tallin, der Himmel, und die Fahne fiel herab – genau zwischen zwei kämpfende Truppen: dänische Kreuzfahrer und heidnische Esten. Zum Zeitpunkt der erscheinenden Flagge war die Lage der Dänen fast aussichtslos. Weil aber die rot-weiße Flagge vom Himmel fiel – genau auf die Seite der Dänen – wurde die Schlacht (natürlich) gewonnen.  

Diese Legende allein ist schon ein Beweis dafür, wie sehr die Dänen ihre Nationalflagge verehren. Und genau deshalb gibt es seit dem 1. Januar ein neues Gesetz. Schon vor dem Gesetz meinten die Dänen es ziemlich ernst mit dem Dannebrog: So wird auch auf Tourismus-Seiten wie „Visit Denmark“ auf den Umgang mit der Flagge hingewiesen: 

 

„…So darf die Flagge beispielsweise beim Hissen und beim Abnehmen nicht den Boden berühren und eine verschlissene Flagge sollte man sofort auswechseln. Die Nationalflagge muss morgens um 8 Uhr bzw. bei Sonnenaufgang gehisst und bei Sonnenuntergang wieder eingeholt werden. Wer auch nachts flaggen will, der muss diese beleuchten.“  (Visit Denmark)

 

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6 Antworten zu „Stephan Bodens Kolumne: Neues Flaggengesetz in Dänemark erhitzt Gemüter – besonders bei deutschen Skippern“

  1. Amaruq

    sagt:

    Ich lasse meine Flagge am Achterstag langsam dahin rotten. Diese ganze Flaggen Etikette erschließt sich mir eher nicht. Aber wer es mag. Ist in Verbindung mit der nautisch angehauchten Fußmatte vielleicht stimmig.

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  2. Alexander of the North

    sagt:

    Moin,
    das nur die dänische Nationalflagge gehisst werden darf stimmt nicht.
    Es ist verboten, ausländische Flaggen zu hissen; das gilt sowohl für Nationalflaggen als auch regionale Flaggen, wie die Flaggen amerikanischer Bundesstaaten oder die Flagge Kataloniens etc. Das vorgenannte Verbot umfasst nicht die finnische, färöische, grönländische, norwegische, schwedische, isländische und deutsche Flagge. Das Verbot gilt nicht für Flaggen internationaler Zusammenschlüsse wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union.
    Und natürlich gilt das Gesetz für feste Flaggenmaste und nicht für Boote. Am Ferienhaus die bayerische Flagge wehen zu lassen würde ich mir also gut überlegen, die deutsche Flagge wird dagegen kein Problem sein.
    Grüße aus Dänemark,
    Alexander

  3. Ulrich Jäger

    sagt:

    Eine Bayernflagge unter der Saling ? 🥳 womöglich noch auf einer Charter Bavaria 😂. Zum Glück habe ich schon alle deine Bücher gekauft 😇

    1. Lies nochmal alle Bücher und danach überlegste, ob ich ne Bayern Flagge fahre. 😜
      Grüße!

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      1. Ulrich Jäger

        sagt:

        Ja, da gab es mal eine Ausführung zum Thema FCB, ich habe sie verdrängt, und sehe dich immer nur im am Millerntor im schwarzen Shirt 😇

  4. Jürgen

    sagt:

    kennt man als Skipper ja so. Sonnenaufgang Adenauer hoch, gastflagge hoch. Sonnenuntergang gastflagge und Adenauer runter. So hab ich das von meinem Ausbilder vor 30 Jahren gelernt. Was is das Problem?

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