Während Boote, Navigation und die gesamte Technik immer moderner werden, gammeln in den Schapps noch immer die Papiere herum. Wann ändert sich das endlich mal?

Ship Station License. Ich finde allein die Beschreibung etwas übertrieben, wenn ich bedenke, einfach nur eine UKW Handfunke ohne DSC an Bord zu haben. Unter “Ship Station” würde ich mir eigentlich was anders vorstellen, aber nun gut, ist halt so.
Bereits beim Üben zum SRC wurde mir klar, dass meine wasserdichte Dokumententasche wieder neue Inhalte bekommt, wenn ich die Handfunke an Bord haben werde. Denn eine der immer wiederkehrenden Prüfungsfragen beinhaltet die Pflicht, die Zuteilungsurkunde, bzw Ship Station License mitgeführt werden muss. Wichtig bei der Auswahl der richtigen Antwort ist der Hinweis: “im Original”. Denn eine Kopie an Bord zu haben, wenn die Gesetzeshüter mal das Boot kontrollieren, ist unzulässig und das gibt Mecker!
Schreibe einen Kommentar zu Kai Kemmling Antworten abbrechen