Als der tödliche Zusammenstoß zwischen einem Motorboot und einer Segelyacht auf dem Bodensee im April erstmals vor Gericht verhandelt wurde, entwickelte sich das Verfahren überraschend zu einem möglichen Mordfall. Die Richterin erklärte sich nach der Beweisaufnahme für unzuständig und verwies den Fall an das Schwurgericht. Nun steht fest: Der Prozess beginnt am 11. August vor dem Landesgericht Feldkirch – allerdings unter deutlich veränderten Vorzeichen.

Am 11. Oktober 2025 war ein Motorboot vor der österreichischen Gemeinde Fußach mit hoher Geschwindigkeit in ein Segelboot gerast. Der Segler konnte sich mit einem Sprung ins Wasser retten, seine 57-jährige Ehefrau wurde tödlich verletzt.
Bereits im ersten Verfahren hatte die Richterin erhebliche Zweifel an der Darstellung des damals 26-jährigen Motorbootfahrers geäußert.

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