Als Ende Juli vergangenen Jahres ein Schubverband in der Biscayne Bay bei Miami einen Segelkatamaran eines Kinder-Segelcamps überfuhr, starben drei Mädchen im Alter von sieben, zwölf und 13 Jahren. Nun ist das Strafverfahren abgeschlossen.

Als Ende Juli vergangenen Jahres ein Schubverband in der Biscayne Bay bei Miami einen Segelkatamaran eines Kinder-Segelcamps rammte und teilweise überfuhr, befanden sich fünf Kinder und eine Betreuerin an Bord. Drei Mädchen im Alter von sieben, zwölf und 13 Jahren kamen bei dem Unglück ums Leben, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall wurde intensiv darüber diskutiert, wer nach den Kollisionsregeln ausweichpflichtig gewesen wäre. Durch intensive Ermittlungen verlagerte sich die Schuldfrage jedoch entscheidend und der Kapitän des Schubkahns rückte immer mehr in den Fokus. Zu recht, wie nun auch ein Gericht urteilte, denn
Smartphone-Nutzung forensisch nachgewiesen
Der Kapitän des Schleppverbandes wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ausschlaggebend war dabei nicht die Vorfahrtsfrage, sondern eine Verkettung schwerer Pflichtverletzungen auf der Brücke. Eine zentrale Rolle spielte dabei ausgerechnet ein Smartphone. Nach Angaben der US-Justiz wurde das Mobiltelefon des Kapitäns forensisch ausgewertet. Die Ermittler konnten nachweisen, dass das Gerät unmittelbar vor der Kollision genutzt wurde. Die digitalen Daten wurden zu einem der wichtigsten Beweismittel des Verfahrens. Das Smartphone war allerdings nicht der einzige Kritikpunkt. Zum Unfall führte nach Ansicht der Richter eine Kombination an Versäumnissen und Fehlern des Kapitäns.
Später gab der Kapitän zu, zur Unfallzeit auf eBay und Amazon online shoppen war.
#BREAKING @USCG Sector Miami crews are investigating a vessel collision near Hibiscus Island, Mon. 6 people reportedly entered the water before being recovered by @MiamiBeachFire. 2 of the 6 were declared deceased upon arrival to the local hospital
Release:https://t.co/CruZWBrBEg pic.twitter.com/RyZhjQYrmY— USCGSoutheast (@USCGSoutheast) July 28, 2025
Kein Ausguck trotz eingeschränkter Sicht
Die Ermittlungen ergaben, dass die Sicht nach vorn durch den vorgeschobenen Lastkahn und den darauf befindlichen Kran erheblich eingeschränkt war. Gerade unter solchen Bedingungen verlangen die Kollisionsverhütungsregeln besondere Vorsicht. Nach Auffassung der Ermittler wurde dennoch kein zusätzlicher Ausguck eingesetzt. Das Segelboot mit den Kindern wurde deshalb erst erkannt, als eine Kollision praktisch nicht mehr zu verhindern war. Die unfassbare Kombination aus eingeschränkter Sicht, fehlendem Ausguck und Ablenkung durch das Mobiltelefon führte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft letztlich zu dem tödlichen Unfall.
Die Vorfahrtsfrage verliert an Bedeutung
Nach dem Unglück war vielfach darüber diskutiert worden, ob der Segelkatamaran dem Schubverband hätte ausweichen müssen. Nach den amerikanischen Kollisionsregeln genießen Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder ihres Einsatzes in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt sind, unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte. Genau diese Frage stand auch im Mittelpunkt vieler Diskussionen nach dem Unfall.
Das jetzt abgeschlossene Strafverfahren zeigt jedoch, dass diese Frage letztlich nicht ausschlaggebend war. Denn selbst ein bevorrechtigtes Fahrzeug ist verpflichtet, jederzeit einen ausreichenden Ausguck zu halten und alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um eine Kollision zu vermeiden. Nach Ansicht des Gerichts wurden genau diese grundlegenden Sorgfaltspflichten verletzt.
Urteil mit Warnwirkung
Der Fall dürfte weit über die USA hinaus Beachtung finden. Smartphones gehören heute auch auf Segelyachten und Motorbooten längst zum Alltag. Wetterdaten abrufen, Nachrichten lesen, Navigations-Apps bedienen oder schnell ein Foto machen – vieles geschieht während der Fahrt ganz selbstverständlich. Das Urteil macht jedoch deutlich, dass ein Smartphone im Ernstfall zu einer folgenschweren Ablenkung werden kann. Wer während der Schiffsführung seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abwendet und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Tragödie im Segelcamp
Der Unfall ereignete sich am 28. Juli 2025 während eines Ferienprogramms des renommierten Miami Yacht Club in Zusammenarbeit mit der Miami Youth Sailing Foundation. An Bord des rund 5,20 Meter langen Hobie-Getaway-Katamarans befanden sich fünf Kinder und eine Betreuerin. Der Schubverband überfuhr den Katamaran nahezu vollständig und drückte ihn unter Wasser. Zwei Mädchen starben noch an der Unfallstelle, ein drittes erlag wenige Tage später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Zwei weitere Kinder überlebten schwer verletzt.

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