Ein Seenotfall vor Gelting hat erneut eine Diskussion ausgelöst, die unter Seglern seit Jahren geführt wird: Warum lassen sich Personal Locator Beacons, kurz PLB, in Deutschland nicht einfach personenbezogen registrieren? SR hat die DGzRS und die Bundesnetzagentur dazu befragt.

Bei dem Einsatz auf der Flensburger Förde war ein Einhandsegler von seinem Jollenkreuzer über Bord gegangen. Während laut DGzRS-Pressemeldung andere Segler das führerlose Boot meldeten, löste der Mann im Wasser seinen persönlichen 406-MHz-Notsender aus. Das Signal erreichte ebenfalls die Rettungsleitstelle See in Bremen. Wenig später wurde der Schiffbrüchige von der Besatzung einer Motoryacht aus dem Wasser gerettet.
Dieser Seenotfall zeigt, wofür ein PLB gedacht ist und was die Vorteile sind: Der Notsender befindet sich nicht am Schiff, sondern beim Menschen. Gerade wenn ein Einhandsegler über Bord geht und sein Boot weitersegelt, können personenbezogene Sender echte Gamechanger für die Seenotretter sein, weil nicht das Schiff, sondern die über Bord gegangene Person lokalisiert wird.
In Kommentaren und Zuschriften zu unserem Bericht tauchte anschließend jedoch wiederholt dieselbe Kritik auf: PLBs könnten in Deutschland nicht registriert werden. Viele Segler in Deutschland nehmen einen Umweg und nutzen deshalb Geräte mit britischer Kennung und registrieren diese bei der britischen Maritime and Coastguard Agency, MCA.
SegelReporter hat deshalb bei der DGzRS und der Bundesnetzagentur nachgefragt, wie die Situation tatsächlich aussieht.

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