PLB in Deutschland: Was Bundesnetzagentur und DGzRS zur aktuellen Lage sagen

Bundesnetzagentur spricht von „Regelungslücke“ bei PLBs

Ein Seenotfall vor Gelting hat erneut eine Diskussion ausgelöst, die unter Seglern seit Jahren geführt wird: Warum lassen sich Personal Locator Beacons, kurz PLB, in Deutschland nicht einfach personenbezogen registrieren? SR hat die DGzRS und die Bundesnetzagentur dazu befragt. 

PLB
Diskussion um PLBs

Bei dem Einsatz auf der Flensburger Förde war ein Einhandsegler von seinem Jollenkreuzer über Bord gegangen. Während laut DGzRS-Pressemeldung andere Segler das führerlose Boot meldeten, löste der Mann im Wasser seinen persönlichen 406-MHz-Notsender aus. Das Signal erreichte ebenfalls die Rettungsleitstelle See in Bremen. Wenig später wurde der Schiffbrüchige von der Besatzung einer Motoryacht aus dem Wasser gerettet.

Dieser Seenotfall zeigt, wofür ein PLB gedacht ist und was die Vorteile sind: Der Notsender befindet sich nicht am Schiff, sondern beim Menschen. Gerade wenn ein Einhandsegler über Bord geht und sein Boot weitersegelt, können personenbezogene Sender echte Gamechanger für die Seenotretter sein, weil nicht das Schiff, sondern die über Bord gegangene Person lokalisiert wird.

In Kommentaren und Zuschriften zu unserem Bericht tauchte anschließend jedoch wiederholt dieselbe Kritik auf: PLBs könnten in Deutschland nicht registriert werden. Viele Segler in Deutschland nehmen einen Umweg und nutzen deshalb Geräte mit britischer Kennung und registrieren diese bei der britischen Maritime and Coastguard Agency, MCA.

SegelReporter hat deshalb bei der DGzRS und der Bundesnetzagentur nachgefragt, wie die Situation tatsächlich aussieht.

Das sagt die DGzRS

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5 Kommentare zu „PLB in Deutschland: Was Bundesnetzagentur und DGzRS zur aktuellen Lage sagen“

  1. Thomas Huber

    sagt:

    Na ja, nachdem das Teil am Körper des Überbordgegangenen sitzt, dürfte die Frage nach dem Schiff, dem es zugeordnet ist, eher nebensächlich sein.
    Ich werde lieber gerettet und setze mich anschließend mit der verständnisvollen Bürokratie auseinander, als daß meine Erben das tun müssen.

  2. Capt. Doerk

    sagt:

    Registrierung ueber UK ist enfach und problemlos.

    1. Artikel nicht gelesen? Sonst würdest Du wissen, weshalb das vielleicht einfach, aber nicht unproblematisch ist.

  3. Lasse

    sagt:

    Ich hab meinen PLB auf mein Schiff registriert. Aber ich nutze den auch wenn ich auf anderen Schiffen segel.
    Darf ich nicht, aber werde ich deshalb dann nicht gerettet?

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    1. Nein, daraus folgt natürlich nicht, dass du nicht gerettet wirst. Wird dein PLB-Alarm empfangen, wird darauf reagiert. Problematisch ist vielmehr, dass die hinterlegten Daten dann zu deinem eigenen Schiff gehören, obwohl du dich auf einem anderen Boot befindest. Das kann Rückfragen und die Zuordnung des Notfalls erschweren. Im Zweifel und je nach Situation suchen die einfach ein falsches Boot statt eines über Bord gefallenen Seglers.

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