Corona-Beschränkung: Dänemark streicht Sechs-Häfen-Reservierungspflicht

Freie Fahrt

Seit Samstag ist in Dänemark die komplizierte Anmeldeprozedur für Nicht-Schleswig-Holsteiner vom Tisch, die in Dänemark weniger als sechs Tage segeln wollen. Nun darf man auch spontan über die Grenze.

Grenaa
Schleswig-Holsteiner dürfen für einen Kurztrip nach Dänemark segeln – alle anderen aber lange Zeit nicht

Dänemark hatte in der Corona-Krise lange gezögert, Touristen ins Land zu lassen und auch für Segler die Grenzen dicht gehalten. Es hatte zu den ersten Ländern gehört, die ihre Grenzen schlossen, um die Pandemie im eigenen Land einzudämmen. Seit dem 14. März 2020 waren touristische Reisen nicht mehr erlaubt. Und das schloss auch Segler mit ein.

Im Mai untersagten die dänischen Behörden dann sogar die Durchreise auf eigenen Kiel, sodass das Pantaenius Rund Skagen in letzter Minute abgesagt werden musste.

Doch die Dänen verstießen damit gegen das internationale Seerecht, das „friedliche Durchfahrt“ erlaubt. In der Konsequenz war die Durchfahrt der dänischen Gewässer dann doch erlaubt, sodass beispielsweise das Rennen Baltic 500  starten konnte.

Neue Regeln ab dem 15. Juni 2020

Aber der Druck der Torusismus-Industrie und stabile Corona-Zahlen führten am dem 15. Juni zu gelockerten Einreisebestimmungen. Touristen aus Deutschland, die mindestens sechs Nächte in Dänemark belegen konnten, durften einreisen.

Diese Regelung galt seitdem auch für Segler. Man musste vorweisen können, dass für sechs Nächte ein Liegeplatz reserviert wurde. Der Kurztrip war verboten – außer für Schleswig-Holsteiner.

Die Umsetzung der Regel war undurchsichtig. Bis schließlich der dänische Marinaverband FLID (Foreningen af Lystbådehavne i Danmark) ein Formular erstellte, über das deutsche Segler die geforderten sechs Buchungen für Häfen vornehmen konnten.

Schriftstück für die Einreise nach Dänemark.

Man schickte dachte sich eine Fantasie-Route aus, schickte sie an eine Email-Adresse und erhielt eine Reservierungsbestätigung, die ausgedruckt an Bord mitgeführt werden sollte. Ein Abfahren der Häfen war nicht nötig. Wie sollte das auch funktionieren bei sich ändernden Wind- und Wetterbedingungen?

Entsprechend sind Kontrollen kaum bekannt geworden. Und seit Samstag ist diese Regelung auch vom Tisch. Spontane Ausflüge sind wieder für Deutsche aus allen Bundesländern möglich. Freie Fahrt nicht nur für Schleswig-Holsteiner.

Visit Denmark informiert: „Die Einreise für Touristen nach Dänemark ist nicht mehr an eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Nächten gebunden und es muss dabei keine Dokumentation über einen gültigen Buchungsbeleg mehr vorgelegt werden.“

Ab 22. August bestehe allerdings Mundschutzpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Und bereits jetzt werde das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Verkehr empfohlen und ist Pflicht in Flughäfen und auf Flügen. „In einigen Kommunen wird das Tragen eines Mundschutzes außerdem in Supermärkten, Einkaufscentern und größeren Läden empfohlen.“ In der vergangenen Woche registrierten die Dänen zwischen 130 und 170 neue Fälle am Tag. Der Höchststand umfasste im April 391 Fälle.

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