Seit Jahrzehnten konnten Sportbootführerscheine nur durch den DSV und DMYV geprüft und ausgegeben werden. Das soll in Zukunft geändert werden, denn mit der neu geplanten Sportschifffahrtsverordnung sollen sogenannte „Verbandsscheine“ ermöglicht werden. Was das bedeutet und welche anderen Änderungen noch geplant sind.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), der am 16.10.2025 veröffentlicht wurde, ist der übliche Start für ein Gesetzgebungsverfahren. Die Neuregelungen sollen bereits zur kommenden Saison in kraft treten und mit einer Übergangsfrist bis 2028 versehen werden. Die mehr als 170 Seiten haben es stellenweise in sich, denn vor allem bei den Sportbootführerscheinen stehen neue Regeln auf dem Plan, die unter anderem beim DSV für Unbehagen sorgen.
Die neue Verordnung hat zum Ziel, unter anderem das alte Führerscheinwesen kräftig durchzulüften, Bürokratiekosten zu sparen und den bisherigen Flickenteppich aus Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in einem einheitlichen Regelwerk zusammenzufassen.
Die neuen Verbandsscheine
Seit Jahrzehnten galt: Der Staat beauftragt zwei Verbände – DSV und DMYV – damit, Sportbootführerscheine im staatlichen Auftrag zu prüfen und auszugeben. Dieses Konstrukt, die sogenannte Beleihung, hat seine Schuldigkeit nun offenbar getan. Im neuen Entwurf verschwindet sie ersatzlos. Stattdessen soll ein offenes Anerkennungssystem kommen. Jeder Verband, der qualifiziert ausbildet, prüfen kann und eine gewisse Organisationsstruktur nachweist, darf künftig eigene Verbandscheine ausstellen. Diese sind – nach Prüfung durch das Ministerium – rechtlich einem amtlichen Führerschein gleichgestellt.
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