Neue Sportschifffahrtsverordnung in Planung: Was das für DSV und Co. bedeutet

Einmal ordentlich durchlüften

Seit Jahrzehnten konnten Sportbootführerscheine nur durch den DSV und DMYV geprüft und ausgegeben werden. Das soll in Zukunft geändert werden, denn mit der neu geplanten Sportschifffahrtsverordnung sollen sogenannte „Verbandsscheine“ ermöglicht werden. Was das bedeutet und welche anderen Änderungen noch geplant sind. 

Umfassende Reform geplant. © BMV Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), der am 16.10.2025 veröffentlicht wurde, ist der übliche Start für ein Gesetzgebungsverfahren. Die Neuregelungen sollen bereits zur kommenden Saison in kraft treten und mit einer Übergangsfrist bis 2028 versehen werden. Die mehr als 170 Seiten haben es stellenweise in sich, denn vor allem bei den Sportbootführerscheinen stehen neue Regeln auf dem Plan, die unter anderem beim DSV für Unbehagen sorgen.

Die neue Verordnung hat zum Ziel, unter anderem das alte Führerscheinwesen kräftig durchzulüften, Bürokratiekosten zu sparen und den bisherigen Flickenteppich aus Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in einem einheitlichen Regelwerk zusammenzufassen.

Die neuen Verbandsscheine

Seit Jahrzehnten galt: Der Staat beauftragt zwei Verbände – DSV und DMYV – damit, Sportbootführerscheine im staatlichen Auftrag zu prüfen und auszugeben. Dieses Konstrukt, die sogenannte Beleihung, hat seine Schuldigkeit nun offenbar getan. Im neuen Entwurf verschwindet sie ersatzlos. Stattdessen soll ein offenes Anerkennungssystem kommen. Jeder Verband, der qualifiziert ausbildet, prüfen kann und eine gewisse Organisationsstruktur nachweist, darf künftig eigene Verbandscheine ausstellen. Diese sind – nach Prüfung durch das Ministerium – rechtlich einem amtlichen Führerschein gleichgestellt.

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4 Antworten zu „Neue Sportschifffahrtsverordnung in Planung: Was das für DSV und Co. bedeutet“

  1. Ralf Steck

    sagt:

    Ich verstehe nicht recht, warum Segelboote keinen Schein erfordern. Das stimmt für den SBF See ( 😮 ), aber nicht für den Binnenschein. Hier sind Segelboote über 6qm Segelfläche scheinpflichtig. Soll das auch wegfallen?

    1. Observer

      sagt:

      Die 6qm gelten nur in Berlin, auf dem Bodensee 12, dort ist auch gar keine Änderung geplant. Und ja in Berlin sollen die 6qm ersatzlos gestrichen werden, also Segelfahrzeuge scheinfrei.

  2. Seilor

    sagt:

    Aber warum ergänzt man dann zB in §8 vom Entwurf eine Mitführungspflicht von Seekarten, wenn man es doch einfacher machen will? Auch wenn vielleicht Navionics Karten in der App auf dem Handy akzeptiert sein könnten.

    Braucht dann jedes kleine Angelboot Seekarten? Trainerschlauchboot vom Segelverein auch?
    Und dann steht da noch, Aktualisierungen max 2 Monate alt …

  3. Hurgamann

    sagt:

    Verwaltungsvereinfachung?… Aha…..

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