Schnellfähre vs Beneteau Oceanis: Der Fall der Kollision in Kroatien nimmt eine überraschende Wendung

Technische Ausfälle, neue Fragen zur Ausweichpflicht – und eine Verhaftung

Die Ermittlungen und Anhörungen zum tödlichen Unfall zwischen der Schnellfähre „Krilo Eclipse“ und einer 55 Fuß Segelyacht haben neue Erkenntnisse zu Tage gefördert. Das Bild des Unfallhergangs nimmt Konturen an und geht in eine klare Richtung.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass es sich um eine Beneteau Oceanis handelt, vermutlich eine 55 © facebook (nachbearbeitet)

Der schwere Seeunfall vor der kroatischen Insel Šolta, bei dem vier tschechische Segelurlauber ums Leben kamen, könnte sich anders abgespielt haben als zunächst vielfach angenommen. Neue Details aus dem Umfeld der Ermittlungen  zeichnen ein deutlich verändertes Bild der letzten Minuten vor der Kollision zwischen dem Schnellkatamaran „Krilo Eclipse“ und der Segelyacht. Um was geht es?

Im Mittelpunkt steht dabei die Situation auf der Brücke der Fähre. Nach den aktuellen Erkenntnissen soll die „Krilo Eclipse“ mit rund 32 Knoten unterwegs gewesen sein, als es in den Splitska Vrata zur Kollision kam. Zum Unfallzeitpunkt soll nicht der Kapitän, sondern der 33-jährige 1. Offizier die Verantwortung für die Schiffsführung getragen haben. Gegen ihn wurde inzwischen Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Kollision ergriffen zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohen mehrere Jahre Haft.

32 Knoten, kein Radar und defekter Kompass

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7 Kommentare zu „Schnellfähre vs Beneteau Oceanis: Der Fall der Kollision in Kroatien nimmt eine überraschende Wendung“

  1. Volker König

    sagt:

    “ Neue Fragen zur Ausweichpflicht“. Schon die Frage führt in die Irre bzw. in die Tragödie. Ich bin in meiner langen Segler – Laufbahn immer gut damit gefahren der Gross- Schiffahrt grundsätzlich rechtzeitig und deutlich auszuweichen – KVR hin oder her.
    Bin die betreffende Passage zwischen Solta und Brac häufig durchsegelt. Klar es ist eng dort und der Verkehr verdichtet sich notgedrungen. Man muss besondere Aufmerksamkeit walten lassen und sich möglichst am Rand des Fahrwassers halten. Ein Durchkreuzen der Enge bei Gegenwind würde ich vermeiden.
    Meine Erfahrung übrigens mit Schnellfähren in Kroatien und Italien( zB. Golf von Neapel) ist, dass sie eine geringere ( wenn überhaupt) Gefahr darstellen als private Motorboote und kleinere Motoryachten. Die Schnellfähren wissen, dass wir ihnen nicht ausweichen können und fahren um uns herum. Auf ein Wegerechts-„Duell“ mit einer Schnellfähre würde ich mich allerdings nicht einlassen.

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    1. jorgo

      sagt:

      Eine Oceanis 55 segelt maximal mit 7-8 Knoten …. bei dem leichten Wind eher 4-5 Knoten.
      Sie ist also ein „stehendes Hindernis“ im Verhältnis zu eine über 30 Knoten fahrenden Schnellfähre.
      Es ist relativ egal wenn der Skipper der Yacht ein „Manöver des letzten Augenblicks“ einleitet – er kann nicht schnell genug wegkommen wenn so eine Fähre „um die Ecke“ kommt. Oftmals fahren die auch mit AP und programmierten Wegepunkten……
      Wenn die Technik nicht richtig funzt gibt es auch keine Warntöne wenn der Wachhabende „im Tagtraum“ auf der Brücke steht. Tragisches menschliches Versagen in jeder Hinsicht…..

  2. Daniel Metzger

    sagt:

    Das Kursschiff hat Vorfahrt. Aber wenn eine Kollision droht, muss auch dieses abbremsen und /oder ausweichen.

  3. Bernhard

    sagt:

    ja und?
    ich gehe davon aus, daß er berechtigt ist, das Schiff zu fahren.
    Bei diesen Geschwindigkeiten gelten andere Vorfahrtregeln.
    Wenn freie Sicht war, braucht er weder Kompass noch Radar. wozu auch?

    Es ist für Landratten und Hobbyschifferlfahrer immer sehr einfach, die Berufschifffahrt zu kritisieren.

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    1. Stephan Ortegel

      sagt:

      War sollten „bei diesen Geschwindigkeiten“ andere Vorfahrtsregeln gelten????? Ausserdem gibt es den Begriff „Vorfahrt“ allenfalls auf Fahrwassern im Geltungsbereich der SeeSchStrO … in der KVR gibt es nur Ausweich- und Kurshaltepflicht.

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    2. 1. es gibt keine Vorfahrt nach KVR
      2. alle Ausweichregeln sind Geschwindigkeitsunabhängig
      3. ich arbeite in der Berufsschifffahrt und treffe jeden Tag neue Vollpfosten als Kolleg:innen die den gleichen Mist verzapfen wie Du!
      4. Besser Du hältst Dich zurück, wenn Du keine Ahnung hast!

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    3. Jürgen

      sagt:

      Dazu gibt es eine Brücke auf der hat ein Beobachter zu stehen (Fernglas) um einzugreifen. AP einstellen und fahren … so gehts nicht …sollten sie wissen .

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