Urteil im Fokus: „Sinfonie Sylt“ Havarie bei der Nordseewoche – Gericht nahm Versicherer in die Pflicht

Entscheidung mit Bedeutung

Die Havarie der Grand Soleil 70 Sinfonie Sylt bei der Rund-Skagen-Regatta 2010 war einer der spektakulärsten Seenotfälle der Nordseewoche. Fünf Segler wurden abgeborgen. 16 Jahre danach holt die Justiz Schleswig-Holstein den ungewöhnlichen Fall noch einmal hervor. Die Kaskoversicherung musste schließlich zahlen.

Kollidierte wahrscheinlich mit einem Container: Sinfonie Sylt © ZDF Terra X-Press
Kollidierte wahrscheinlich mit einem Container: Sinfonie Sylt © ZDF Terra X-Press

Die Social-Media-Kanäle der Justiz Schleswig-Holstein veröffentlichen regelmäßig aufbereitete Praxisbeispiele und prägende Alt-Urteile, um Rechtsfragen anschaulich für die Öffentlichkeit zu erklären. Aktuell geht es um die Sinfonie Sylt. Die Kaskoversicherung verweigerte zunächst die Regulierung der Schäden nach einem Wassereinbruch. Der Skipper habe die Regatta grob fahrlässig angetreten. Die Yacht sei nach der Grundberührung nicht fachgerecht repariert worden und nicht seetauglich gewesen.

In dem Post heißt es: „Das Gericht entschied zugunsten des Skippers. Zwar habe der Versicherungsvertrag Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit vorgesehen. Grob fahrlässig handele, wer außer Acht lasse, was jedermann hätte einleuchten müssen. Einen solchen Vorwurf habe die Versicherung jedoch nicht nachweisen können.“

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 18. September 2019 hat für Yachtbesitzer durchaus Bedeutung, weil sie die Hürden für eine Leistungsverweigerung des Kaskoversicherers hoch ansetzt. Er hatte behauptet, die Yacht sei nach einer vorherigen Grundberührung nicht fachgerecht repariert worden und deshalb eigentlich nicht seetüchtig gewesen.

Die „Sinfonie Sylt“ war am Abend des 24. Mai 2010 mit 54 weiteren Yachten zur 510 Meilen langen Langstreckenregatta von Helgoland nach Kiel gestartet. Die Bedingungen waren hart: Für die erste Nacht waren sechs bis acht Beaufort und drei bis fünf Meter hohe Wellen vorhergesagt. Tatsächlich meldeten Teilnehmer rund 40 Knoten Wind.

Am Vormittag des 25. Mai kam dann der Notruf. Rund zehn Seemeilen westlich des dänischen Ringkøbing Fjords war die mehr als 21 Meter lange Yacht leckgeschlagen. Die Crew stellte fest, dass große Mengen Wasser ins Schiff eingedrungen waren. Die Pumpen konnten den Wassereinbruch nicht stoppen.

Schwerer Schaden am Kiel

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Ein Kommentar zu „Urteil im Fokus: „Sinfonie Sylt“ Havarie bei der Nordseewoche – Gericht nahm Versicherer in die Pflicht“

  1. LieberNicht

    sagt:

    Das ist ja nun schon lange her und auch meine Seeregatten ebenso.
    Was mir soeben beim lesen des „blauen“ Kastens auffiel: „… und musste immer wieder den Saugschlauch von den herumschwimmenden Klamotten und Dergleichen befreien … “
    Das ist mE ein ganz kritisches Thema und auch wirklich wichtig für jedwede Rettung.

    Ich habe immer wieder „Ärger“ mit der Crew gehabt, weil ich darauf bestanden habe, dass auf See (nicht bei leichter Sommerbrise etc) alles immer ordentlich weggestaut wird.

    Das Schwesterschiff meines Bootes ist letztlich gesunken, weil durch herumliegende Reisetaschen der Crew das Schott zum VS blockiert war und eine einfache Sicherung der Leckage nicht mehr möglich war.

    … Wie heißt es so schön: Ordnung ist das halbe Leben

    Bei einem Wassereinbruch darf da nichts rumschwimmen (außer den sicherlich auch unvermeidlichen Dingen)

    Schön, dass es das Boot noch gibt und dass es alle heil überstanden haben!

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