Die Havarie der Grand Soleil 70 Sinfonie Sylt bei der Rund-Skagen-Regatta 2010 war einer der spektakulärsten Seenotfälle der Nordseewoche. Fünf Segler wurden abgeborgen. 16 Jahre danach holt die Justiz Schleswig-Holstein den ungewöhnlichen Fall noch einmal hervor. Die Kaskoversicherung musste schließlich zahlen.

Die Social-Media-Kanäle der Justiz Schleswig-Holstein veröffentlichen regelmäßig aufbereitete Praxisbeispiele und prägende Alt-Urteile, um Rechtsfragen anschaulich für die Öffentlichkeit zu erklären. Aktuell geht es um die Sinfonie Sylt. Die Kaskoversicherung verweigerte zunächst die Regulierung der Schäden nach einem Wassereinbruch. Der Skipper habe die Regatta grob fahrlässig angetreten. Die Yacht sei nach der Grundberührung nicht fachgerecht repariert worden und nicht seetauglich gewesen.
In dem Post heißt es: „Das Gericht entschied zugunsten des Skippers. Zwar habe der Versicherungsvertrag Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit vorgesehen. Grob fahrlässig handele, wer außer Acht lasse, was jedermann hätte einleuchten müssen. Einen solchen Vorwurf habe die Versicherung jedoch nicht nachweisen können.“
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 18. September 2019 hat für Yachtbesitzer durchaus Bedeutung, weil sie die Hürden für eine Leistungsverweigerung des Kaskoversicherers hoch ansetzt. Er hatte behauptet, die Yacht sei nach einer vorherigen Grundberührung nicht fachgerecht repariert worden und deshalb eigentlich nicht seetüchtig gewesen.
Die „Sinfonie Sylt“ war am Abend des 24. Mai 2010 mit 54 weiteren Yachten zur 510 Meilen langen Langstreckenregatta von Helgoland nach Kiel gestartet. Die Bedingungen waren hart: Für die erste Nacht waren sechs bis acht Beaufort und drei bis fünf Meter hohe Wellen vorhergesagt. Tatsächlich meldeten Teilnehmer rund 40 Knoten Wind.
Am Vormittag des 25. Mai kam dann der Notruf. Rund zehn Seemeilen westlich des dänischen Ringkøbing Fjords war die mehr als 21 Meter lange Yacht leckgeschlagen. Die Crew stellte fest, dass große Mengen Wasser ins Schiff eingedrungen waren. Die Pumpen konnten den Wassereinbruch nicht stoppen.

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