Wegweisendes Urteil: Yachten sind Gebrauchsgegenstände. Was das für den privaten Verkauf bedeutet.

„Gebrauchsgegenstand mit laufender Abnutzung“

Müssen Eiger auf eine Yacht, die innerhalb eines Jahres wieder verkauft wird, die sogenannte „Spekulationssteuer“ bezahlen? Damit beschäftigte sich in der vergangenen Woche der Bundesfinanzhof. Das Urteil ist bemerkenswert und richtungsweisend.

Wegweisendes Urteil

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