Bodensee-Mordprozess um Motorbootfahrer entschieden: Angeklagter ändert seine Aussage

„Ich habe einen Fehler gemacht“

Die tödliche Kollision zwischen einem Motorboot und einer Segelyacht auf dem Bodensee, bei der eine 57-jährige Seglerin starb, führte zu einem Mordverdacht. Beim Prozess in Österreich sorgte der 26-jährige Angeklagte nun für eine überraschende Wendung.

Der östliche Teil des Bodensees bei Bregenz ist zum Unfallort geworden.

Der Unfall ereignete sich am 11. Oktober 2025 vor Fußach am österreichischen Teil des Bodensees. Der damals 25-jährige Mann war mit seinem Motorboot und drei Freunden an Bord unterwegs. Ziel war Konstanz. Auf dem See trieb bei Flaute ein deutsches Ehepaar aus dem Landkreis Günzburg mit seiner Mahagoni-Yacht. Das Motorboot soll laut Gutachten rund 35 Knoten schnell gewesen sein, als es auf die Segelyacht traf (Foto). Die 57-jährige Frau wurde beim Zusammenstoß schwer verletzt. Der Propeller des Motorboots traf sie am rechten Unterschenkel.

Ihr 58-jähriger Ehemann konnte sich durch einen Sprung ins Wasser retten. Im Prozess erklärte er, wie er das Motorboot auf sein Segelboot zurasen sah. Er habe versucht, durch Schreien und Winken auf sich aufmerksam zu machen, aber niemanden an Bord gesehen. Zusammen mit seiner Frau befand er sich schließlich im Wasser. Als er ihr einen Fender zum Festhalten hinschob, klagte sie über ihr Bein. Sie starb kurz darauf an ihren Verletzungen.

Die äußeren Bedingungen waren dabei keineswegs so, dass eine Kollision zwangsläufig gewesen wäre. Es herrschten gute Sicht und ruhige Verhältnisse. Genau das wurde zum Kern des späteren Gerichtsverfahrens: Warum hatte der Motorbootfahrer die deutlich sichtbare Segelyacht nicht rechtzeitig erkannt?

Ein Gutachten brachte den Fall ins Rollen

Im ersten Verfahren war der Angeklagte noch wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Seine damalige Darstellung war allerdings bemerkenswert: Er habe den Seeraum ständig im Blick gehabt und die Segelyacht trotzdem nicht gesehen. Diese Aussage geriet durch die Rekonstruktion des Unfallgeschehens massiv unter Druck. Ein Sachverständiger war zu dem Schluss gekommen, dass das Segelboot bei den herrschenden Bedingungen hätte gesehen werden müssen. Nach den Berechnungen befand sich das Motorboot über längere Zeit auf Kollisionskurs.

Damit stellte sich eine wesentlich schwerwiegendere Frage: War das Geschehen noch als fahrlässiger Unfall zu bewerten – oder hatte der Fahrer den möglichen Tod anderer Menschen zumindest billigend in Kauf genommen? Die Richterin des ersten Prozesses erklärte sich schließlich für nicht zuständig. Der Fall musste vor einem Geschworenengericht weiterverhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz.

Der Angeklagte änderte seine Geschichte

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2 Kommentare zu „Bodensee-Mordprozess um Motorbootfahrer entschieden: Angeklagter ändert seine Aussage“

  1. Surfer

    sagt:

    es ist ein schlimmer Unfall, keine Frage, aber von Mord kann juristisch keine Rede sein, danm müsste man dem Fahrer Tötung mit Vorsatz nachweisen, also Absicht! Das wird schwer möglich sein…so traurig das ganze auch ist.

  2. Dirk Bogumil

    sagt:

    Am Ende ist die verhängte Strafe für einen offensichtlichen Mord einfach lächerlich. Was ist mit den anderen drei Mitfahrern auf dem Motorboot? Die tragen keine Mitverantwortung?
    Ich hoffe nur, dass keiner von den vier hemmungslosen Motorbootfahrern jemals wieder zu Ruhe kommt in seinem Leben, denn sie haben ein Leben auf dem Gewissen und eine Familie zerstört!!!

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